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#Landkreis Dillingen: Die Sirenen heulen heute nicht im Kreis Dillingen

„Landkreis Dillingen: Die Sirenen heulen heute nicht im Kreis Dillingen“




Im Landkreis Augsburg werden an diesem Donnerstag die Katastrophenschutz-Sirenen ertönen, im Landkreis Dillingen nicht. Warum das so ist.

Wer im Laugnaer Gemeindeteil Modelshausen wohnt, dürfte sich am heutigen Donnerstag vielleicht wundern. Denn im benachbarten Emersacker im Landkreis Augsburg wird vermutlich um 11 Uhr die Katastrophenschutz-Sirene aufheulen. Das ist in allen Kommunen des Nachbarlandkreises Augsburg so vorgesehen. Im Kreis Dillingen werden die Sirenen allerdings nicht zu hören sein.

Die Probealarmierung war am 10. März bundesweit vorgesehen

Eigentlich sollten die Katastrophenschutzsirenen und die Warn-App Nina an diesem Donnerstag, 10. März, bundesweit getestet werden. Die Funktionsprobe wurde nach Angaben des Augsburger Landratsamts jedoch kurzfristig abgesagt, um eine Verunsicherung der Bevölkerung oder Fehlinterpretation aufgrund der aktuellen kriegerischen Auseinandersetzung in der Ukraine zu vermeiden. Allerdings wird sich Landkreis Augsburg nicht danach richten. Man werde dennoch die Gelegenheit nutzen, die Sirenen und die App auf ihre Funktionalität zu prüfen, teilt Landrat Martin Sailer mit. „Aus meiner Sicht ist es in der heutigen Situation wichtiger denn je, die Funktionstüchtigkeit unserer Warninfrastruktur sicherzustellen und die Bürgerinnen und Bürger für das Signal der Katastrophenschutz-Sirene zu sensibilisieren“, begründet Sailer die Entscheidung.

Im Landkreis Dillingen werden die Sirenen aber schweigen. Landratsamts-Pressesprecher Peter Hurler informiert, dass das Bayerische Innenministerium den am Donnerstag geplanten Sirenenprobealarm verschoben hat. Ein neuer Termin ist noch nicht festgelegt, erläutert Hurler mit. Er soll aber voraussichtlich im Mai 2022 stattfinden. Auf die Frage, ob man in unserer Region nicht ebenso wie im Nachbarlandkreis Augsburg die Sirenen an diesem Donnerstag testen sollte, sagt der Pressesprecher: „Es gibt keinen plausiblen Grund, der klaren Vorgabe des Ministeriums zuwiderzuhandeln und den Probealarm dennoch durchzuführen.“

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