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#Landkreis Donau-Ries: Der Landkreis Donau-Ries zeichnet private Naturgärten aus

„Landkreis Donau-Ries: Der Landkreis Donau-Ries zeichnet private Naturgärten aus“



Ohne Chemie und Dünger, aber dafür mit wilden Ecken und Lebensraum für Insekten – im Landkreis Donau-Ries wurden jetzt erstmals Naturgärten zertifiziert.

Gärten sind ganz besondere Orte. Sie sind Rückzugs- und Erholungsort, Fitnessstudio und Erlebnisraum. Besonders Naturgärten bieten aber nicht nur dem Menschen, sondern auch vielen anderen Lebewesen einen Platz zum Gedeihen. Durch unterschiedliche Lebensräume wird der Erhalt der heimischen Tier- und Pflanzenwelt gefördert. Ein Naturgarten bedeutet aber nicht das Fehlen jeglicher Pflege. Es zielt viel mehr darauf ab, einen Garten im Einklang mit der Natur zu pflegen und zu bewirtschaften. Es soll und darf von der Natur gelernt werden.

Im Landkreis Donau-Ries sind die ersten naturnahen Gärten offiziell zertifiziert. Hier ein Blick in Erni Harbichs Gemüsegarten in Kaisheim.

Foto: Sophia Och, LRA Donau-Ries.

Jetzt wurden die ersten Naturgärten für dieses Jahr im Landkreis Donau-Ries ausgezeichnet. Mit der Plakette „Bayern blüht – Naturgarten“ bietet sich die Möglichkeit, seinen Garten zertifizieren zu lassen. Vier Gartenbesitzer haben an diesem Tag den beiden Zertifiziererinnen, Silke Peterek und Sophia Och, Eintritt in ihren Garten gewährt und diesen genauer unter die Lupe nehmen lassen.

Wie ein Garten sein muss, damit er ein offizieller Naturgarten wird

Für diese Auszeichnung gibt es einige Kriterien, welche der Garten erfüllen muss, um als Naturgarten gekennzeichnet zu werden. Die Kernkriterien sind der Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel und chemisch-synthetische Dünger. Der Einsatz von Torf zur Bodenverbesserung ist nicht erlaubt. Außerdem muss der Garten den Gesamteindruck einer hohen ökologischen Vielfalt erfüllen.

Das Sandarium im Garten von der Besitzer Böck und Wagner in Rögling ist Teil eines zertifizierten Naturgartens.

Foto: Sophia Och, Landratsamt Donau-Ries.

Bei den „Kann-Kriterien“ müssen nicht alle, aber einige erfüllt sein. Der Garten muss selbstverständlich einige Naturgartenelemente wie einfach blühende Stauden und Blumen, vielfältige Lebensräume, wilde Ecken und das Zulassen von Wildkraut aufweisen. Im Bewertungskriterium Bewirtschaftung und Nutzgarten werden unter anderem Punkte für ressourcenschonendes und nachhaltiges Wirtschaften im Garten und eine hohe Artenvielfalt vergeben.

Alle vier Gärten sind so unterschiedlich wie ihre Besitzer, doch haben sie eines gemeinsam: Alles sind Naturgärten. Jeder Garten auf seine eigene einzigartige Weise. (AZ)

Die Artenvielfalt zu fördern ist Kritierium eines naturnahen Gartens, wie die Nisthilfe im Garten von Familie Hörger in Harburg.

Foto: Sophia Och, LRA Donau-Ries.

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