#Landtag muss besser informiert werden
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„Landtag muss besser informiert werden“
Als erstes Verfassungsgericht hat der niedersächsische Staatsgerichtshof die Rolle des Parlaments in der Bekämpfung der Pandemie gestärkt. Die Richter stellten am Dienstag klar, dass der niedersächsische Landtag einen Anspruch auf frühzeitige und vollständige Information über „bedeutsame Regierungsvorhaben“ hat, um sich rechtzeitig in politische Entscheidungsprozesse einzuschalten. Das gelte auch für drei Corona-Verordnungen, über die das Parlament im vergangenen Frühjahr weder rechtzeitig noch umfassend informiert worden sei. Sie hätten schließlich weitreichende Folgen, seien von erheblicher Grundrechtsrelevanz, könnten Entschädigungsansprüche auslösen und würden in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert.
Die Landtagsfraktionen von Grünen und FDP waren vor den Staatsgerichtshof in Bückeburg gezogen. Sie beriefen sich dort auf eine Regelung der niedersächsischen Verfassung, die längst nicht in allen Landesverfassungen enthalten ist, die in der Pandemie aber an Bedeutung gewonnen hat. Eingeführt wurde die als „Krönungspunkt der Parlamentsreform“ bezeichnete Regelung 1993. Der niedersächsische Gesetzgeber wollte damals darauf reagieren, dass Entscheidungen in den Ländern zunehmend von der Exekutive getroffen werden.
Infolge des kooperativen Föderalismus sei es zu einem „erheblichen Bedeutungszuwachs der Landesregierungen im Verhältnis zu den Landtagen“ gekommen, erläutert der Staatsgerichtshof in seinem Urteil. Die Parlamente seien vielfach darauf zurückgeworfen, „die länderübergreifend durch die Exekutive abgesprochenen Regelungen in Landesgesetze umzusetzen bzw. Verordnungsregelungen der Exekutive hinzunehmen“. Zum kooperativen Föderalismus zählen die Richter die Zusammenarbeit der Ministerpräsidenten und die „vielfältigen Kooperationsformen“ zwischen Bund und Ländern auf Ebene der Exekutive. Die regelmäßigen Runden der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten zum Umgang mit der Pandemie gehören dazu. Um dem Parlament auch hier eine wirksame Kontrolle und Einflussnahme zu ermöglichen, begründe die niedersächsische Bestimmung eine „Bringschuld“ der Landesregierung gegenüber dem Landtag.
„Ein guter Tag für Demokratie und Parlamentarismus“
Die niedersächsische Regierung hatte verschiedene Ausschüsse über den Umgang mit der Pandemie informiert; später wurden auch einzelne Fraktionsmitglieder unterrichtet. Der Landtag selbst wurde über die geplanten Verordnungen nicht informiert. Erst nachdem Abgeordnete von FDP und Grünen darauf hingewiesen hatten, änderte sich die Praxis Ende Mai.
Die Richter präzisierten nun, dass der Landtag zu unterrichten sei, sobald eine regierungsinterne Willensbildung abgeschlossen sei. Davon könne man etwa ausgehen, wenn Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme erhielten. Die Landesregierung hatte darauf verwiesen, dass die Verordnungen im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden seien. Von einer „Unterrichtung“ im Sinne der Norm könne hierbei aber keine Rede sein, wie das Gericht klarstellte.
Helge Limburg, der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Landtag, sprach am Dienstag von einem „guten Tag für Demokratie und Parlamentarismus“. Das Urteil habe über Niedersachsen hinaus Bedeutung und zeige, dass Regierungen auch in Krisenzeiten nicht an den gewählten Parlamenten vorbei regieren könnten. Es betreffe auch nicht nur abstrakte juristische Fragen, sagte Limburg der F.A.Z. Die Beteiligung von Parlamenten mache die Corona-Regeln besser. „Als Repräsentanten können wir Unzufriedenheiten in der Bevölkerung nur aufgreifen, wenn wir informiert und eingebunden werden.“
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