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#Frankfurt überschreitet kritischen Wert bei Neuinfektionen

Frankfurt überschreitet kritischen Wert bei Neuinfektionen

Weniger als 90 Minuten hat es bis zur Einigung gedauert. Die Mitglieder des Corona-Verwaltungsstabs der Stadt Frankfurt haben bei ihrer Sitzung am Donnerstagmorgen die neuen Corona-Maßnahmen festgezurrt. Die wohl größte Überraschung: Die von Freitag an geplante Sperrstunde soll nun doch erst von 23 Uhr an greifen.

Damit reagiert Frankfurt auf einen ähnlichen Beschluss aus der Nachbarstadt Offenbach. Wer sich zwischen den beiden Städten bewege, der solle nicht erst googeln müssen, welche Regeln wo gelten, sagte Gesundheitsdezernent Stefan Majer (Die Grünen). Der Kurswechsel sei nicht durch die Proteste der Wirte zustande gekommen, sondern habe zum Ziel, regional möglichst einheitliche Regeln zu verabschieden. Laut Majer muss es bei der Krisenarbeit möglich sein, „getroffene Entscheidungen zu überprüfen und im Zweifelsfall nachzubessern“.

Frankfurt hat nach Angaben des Gesundheitsdezernenten am Donnerstag mit einem Inzidenzwert von 59 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen der vergangenen sieben Tage die vierte Stufe des hessischen Corona-Eskalationskonzepts erreicht. Diese sieht lokale Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sowie eine enge Abstimmung mit den Krankenhäusern vor. Die regelmäßige Rückkopplung mit Vertretern aus dem Gesundheitswesen sei aktuell besonders wichtig, wie Majer sagte. Tendenzen müssten früh erkannt und gegengesteuert werden. So blickt er mit Sorgen auf das Infektionsgeschehen in einem Frankfurter Alten- und Pflegeheim. Dort seien acht von neun Bewohnern einer Demenz-Gruppe positiv auf das Virus getestet worden.

Jahrmarkt mit überarbeitetem Konzept genehmigt

Die vulnerablen Gruppen besser zu schützen sei das Hauptziel, sagte Majer. Anders als in Offenbach soll der Besuch in Alten- und Pflegeheimen jedoch nicht weiter eingeschränkt werden. „Es fällt mir leichter, einem Dreißigjährigen zu sagen, dass um 23 Uhr Schluss ist, als ein Besuchsverbot in den Heimen zu erlassen.“ Der Verwaltungsstab hat zudem am Donnerstag eine Liste der Einkaufsstraßen veröffentlicht, auf denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben ist. In einer weiteren Liste werden die öffentlichen Plätze aufgeführt, auf denen ganztägig ein Alkoholverbot gilt (siehe Kasten unter dem Text oder auf der Seite der Stadt Frankfurt).

Auch die Schausteller können wieder aufatmen. Für die Aktion „Herbst in der Stadt“ sei das Hygienekonzept noch einmal verbessert worden, bestätigte Majer. Der Eröffnung an diesem Freitagmittag steht nichts mehr im Wege. Nachdem zuvor nur eine Maskenpflicht beim Anstehen vorgesehen war, gilt nun generell die Vorgabe, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren. Zudem werden die Verzehrbereiche strenger abgezäunt und persönliche Daten doppelt erfasst.

„Das sind zusätzliche Herausforderungen, aber wir kommen damit zurecht und sind dankbar, dass wir endlich wieder arbeiten können“, sagte Thomas Roie, Vorsitzender des Schaustellerverbands Frankfurt und Rhein-Main. „Wir sehen uns nicht als Risikofaktor, da wir draußen tätig sind an der frischen Luft.“ Die Schausteller blieben zudem im ständigen Austausch mit dem Ordnungsamt.

Aufbau auf dem Römer für den „Herbst in der Stadt“: Die Schausteller haben weitere Corona-Regeln in ihr Hygienekonzept aufgenommen.


Aufbau auf dem Römer für den „Herbst in der Stadt“: Die Schausteller haben weitere Corona-Regeln in ihr Hygienekonzept aufgenommen.
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Bild: Lucas Bäuml

Es sei „Top-Priorität“ der Ordnungsbehörden, die Einhaltung der neuen Regeln zu überwachen, sagte Majer. Es müsse aber als „gemeinsame Aufgabe“ aller Bürger verstanden werden, gegenseitige Rücksichtnahme zu üben. „Wir können nicht vor jede Kneipe einen Polizisten stellen.“

Offenbach bei 68

In Offenbach ist derweil der Inzidenzwert auf 68 gestiegen, wie Gesundheitsdezernentin Sabine Groß (Die Grünen) am Donnerstag bestätigte. Wie Groß weiter berichtete, nehmen die Fälle von Neuinfektionen deutlich zu, bei denen der Ursprung nicht mehr zu klären sei. Offenbach ist mit dieser Inzidenz nicht mehr weit von der fünften und höchsten Stufe des Corona-Eskalationskonzeptes des Landes Hessen entfernt.

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So beginnt der Tag in Frankfurt und Rhein-Main: das Wichtigste in Kürze, mit Hinweisen auf mobile Blitzer, Straßensperrungen, Gaststätten.

Bei 75 und mehr Neuinfektionen steuert dann der Planungsstab des hessischen Sozial- und Gesundheitsministeriums die medizinische Lage in der betroffenen Kommune. Für Groß hängt eine erfolgreiche Eindämmung der Pandemie weniger von weiteren Verschärfungen der Kontaktregeln und dergleichen ab, sondern vielmehr von der Disziplin der Bürger. Derzeit dürfen sich in Offenbach maximal fünf Menschen zusammenfinden.

Nur wenn es sich um Angehörige aus nicht mehr als zwei Haushalten handelt, darf diese Zahl überschritten werden. Wieder in Kraft ist derzeit eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr für Bars, Kneipen und Restaurants. Für Gottesdienste gilt wieder die Maskenpflicht. Weiter müsse damit gerechnet werden, dass in der ersten Woche nach den Schulferien nicht nur an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht gilt, sondern dass diese auch wieder an Grundschulen angeordnet wird, sagte Groß.

Frankfurt und Offenbach gelten nun offiziell als „Risikoregionen“. Und das hat weitreichende Konsequenzen. Nach der Übereinkunft am Mittwoch mit dem Kanzleramt wollen die meisten Länder innerdeutsch zwar kein Einreise-, aber ein Beherbungsverbot für Bewohner solcher Gebiete erlassen, in denen der Inzidenzwert die Schwelle von 50 überschritten hat.

Das Verbot, in Hotels oder Pensionen zu übernachten, soll aber für jene gelten, die keinen negativen Corona-Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Am Donnerstag schloss sich auch Niedersachsen dieser Regelung an. Thüringen will darauf abstellen, was die Gesundheitsämter am Wohnort der Reisenden meinen, Mecklenburg-Vorpommern will zunächst an einer Quarantänepflicht festhalten und sieht das Beherbungsverbot eher als Mindestanforderung.

Die Maßnahmen im Überblick

  • Kneipen, Restaurants und Bistros müssen von 23 Uhr bis 6 Uhr schließen
  • Der Jahrmarkt „Herbst in der Stadt“ darf erst am Freitag eröffnen
  • Der Konsum von alkoholischen Getränken ist laut der beschlossenen Allgemeinverfügung auf folgenden öffentlichen Plätzen, Orten und Anlagen ganztägig verboten: Friedberger Platz, Luisenplatz, Matthias-Beltz-Platz, Kalbächer Gasse und Große Bockenheimer Straße vom Opernplatz bis einschließlich Hauptwache, Zeil, Opernplatz, Liebfrauenberg mit Vorplatz der Kleinmarkthalle, Schäfergasse, Kaiserhofstraße, Bockenheimer Landstraße ab Niedenau in Richtung Opernplatz, Kettenhofweg ab Niedenau in Richtung Alte Oper, Kaisersack, Kaiserstraße, Bahnhofsvorplatz, Taunusstraße, Münchenerstraße, Elbestraße, Moselstraße, Niddastraße, Allerheiligenstraße, Altsachsenhausen mit der Großen Rittergasse, Kleinen Rittergasse, Frankensteinerstraße, Paradiesgasse mit Paradieshof, Klappergasse, Neuer Wall, Affentorplatz.
  • Die Allgemeinverfügung enthält außerdem eine Übersicht der Einkaufsstraßen, in denen ab dem 9. Oktober bis mindestens Ende kommender Woche das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung vorgeschrieben ist. Demnach ist im Bereich der Berger Straße, der Schweizer Straße einschließlich des Schweizer Platzes, der Leipziger Straße, der Zeil, der Goethestraße, des Oeder Wegs vom Anlagenring bis zur Glauburgstraße, der Neuen Kräme, der Königsteiner Straße, der Braubachstraße, der Münchener Straße und der Kaiserstraße sowie auf der Kalbächer Gasse und der Großen Bockenheimer Straße vom Opernplatz bis einschließlich Hauptwache die Maske zwischen 8 bis 22 Uhr Pflicht. Ausgenommen sind die Bereiche bestuhlter Außengastronomie.

Weitere Maßnahmen und Empfehlungen:

  • Eine eindeutige Prioritätensetzung der Ordnungsbehörden bei den Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Maßnahmen.
  • Eine Beschränkung der Personenzahl für private Feiern: höchstens 25 Teilnehmende in öffentlichen oder angemieteten Räumen. Für Feiern in privaten Räumen: dringende Empfehlung von maximal zehn Personen.
  • Die eindeutige Empfehlung an alle Religionsgemeinschaften, die bislang keine selbstauferlegten Regeln haben, die allgemein gültigen Abstands- und Hygiene-Regeln für sich selbst umzusetzen und für die Einhaltung zu sorgen.
  • Die Empfehlung des Tragens von Mund-Nase-Bedeckungen bei gemeinsamer Fahrzeugnutzung im Individualverkehr bei Personen aus unterschiedlichen Haushalten.
  • Kinnvisiere sind als Alternative zur Mund-Nase-Bedeckung ausgeschlossen. Die Ausnahme für Gesichtsvisiere, wie sie derzeit in der hessischen Landesverordnung vorgesehen ist, erstreckt sich nicht auf Kinnvisiere. Aus infektiologischer Sicht sind auch Gesichtsvisiere einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) nicht gleichwertig und sollten daher nur im Ausnahmefall und bei medizinischer Indikation verwendet werden.

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