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#Lokführer-Streik geht vorerst weiter

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Lokführer-Streik geht vorerst weiter

 

Die Deutsche Bahn ist vorerst mit ihrem Versuch gescheitert, den Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) juristisch zu beenden: Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte am Donnerstagabend eine Einstweilige Verfügung des Konzerns gegen den Arbeitskampf ab. Der Streik darf damit weitergeführt werden. „Die Kammer hat uns ganz klar bestätigt: Die Arbeitskampfmaßnahme ist rechtmäßig, sie ist zulässig und sie ist auch verhältnismäßig“, sagte GDL-Chef Claus Weselsky nach der Verhandlung. „Dieses große Kino ist die exakte Wiederholung der Geschichte aus 2014 und 2015.“

Schon in der damaligen Tarifrunde hatte die Bahn gegen den Arbeitskampf der GDL geklagt und ebenfalls verloren. Auch diesmal hat der Konzern angekündigt, gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berufung bei der nächsten Instanz einzulegen. Vor dem Landesarbeitsgericht sollte die Verhandlung bereits am Freitag beginnen, wie eine Justizsprecherin ankündigte.

„Wir waren uns bewusst, dass die Hürden in einem Eilverfahren sehr hoch liegen und dass das Streikrecht in Deutschland mit gutem Grund sehr geschützt ist“, teilte eine Sprecherin der Bahn am Abend mit. „Dennoch sehen wir es als unsere Verantwortung, im Interesse unserer Kunden nichts unversucht zu lassen, den Streik zu beenden.“

Zuvor war der Versuch des Vorsitzenden Richters Volker Schulze gescheitert, mit einem Vergleich beide Seiten an den Verhandlungstisch zurückzuholen. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hatte es abermals abgelehnt, in Gespräche einzutreten, bevor nicht ihre sämtlichen Forderungen aus dem vergangenen Mai erfüllt würden.

Dritte Streikrunde wird fortgesetzt

Ein verbessertes Angebot der Konzernleitung vom Mittwoch hatte die GDL zurückgewiesen, Verhandlungen abgelehnt und ihre dritte Streikrunde fortgesetzt. Seit Donnerstagmorgen wird auch der Personenverkehr der Bahn bundesweit bestreikt. Der Ausstand begann am Mittwochnachmittag zunächst im Güterverkehr und soll nach fünf Tagen am Dienstag enden.

Der GDL-Vorsitzende Claus Weselsky wies das nachgebesserte Bahn-Tarifangebot zurück, weil es nicht für alle GDL-Mitglieder gelten solle. Nach seiner Darstellung verlangt der Staatskonzern, den Geltungsbereich eines neuen Tarifvertrags wie bislang auf das Fahrpersonal zu begrenzen. „Damit wird klar erkennbar, dass die DB einem Teil der GDL-Mitglieder ihre verfassungsgemäßen Rechte entziehen will“, sagte der Gewerkschafter dem Magazin Der Spiegel. Damit drohe eine Spaltung der Gewerkschaft mit Mitgliedern erster und zweiter Klasse.

„Die Zielsetzung des Bahnvorstandes ist die Existenzvernichtung der GDL“, hatte Weselsky bereits am Donnerstagmorgen in Leipzig erklärt. Mit ihren rund 38.000 Mitgliedern sieht sich die GDL im scharfen Wettstreit mit der größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG. Nach dem 2015 verabschiedeten Tarifeinheitsgesetz soll bei zwei Gewerkschaften in einem Betrieb nur der Tarifvertrag der größeren Arbeitnehmervertretung angewendet werden. „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ wird dieser Grundsatz genannt. In einem Großteil der rund 300 Bahnbetriebe ist das aus Sicht der Bahn die EVG.

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