#Mann zu lebenslanger Haft für Mord an Ehefrau verurteilt

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Mann zu lebenslanger Haft für Mord an Ehefrau verurteilt

Das Landgericht Hanau hat einen 43 Jahre alten Mann wegen Mordes an seiner Ehefrau zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der Urteilsbegründung zufolge tötete Rudolf H. seine Frau Brigitte in der Nacht zum 18. Februar in der gemeinsamen Wohnung in Bad Soden-Salmünster. Er stach dreimal mit einem Küchenmesser zu. Beim dritten Mal rammte er die 20 Zentimeter lange Klinge mit so viel Wucht in den Oberkörper, dass das Brustbein durchstoßen und eine Schlagader am Herzen verletzt wurde. Grund für die Bluttat war die Absicht der 38 Jahre alten Frau, sich scheiden zu lassen, wie die Vorsitzende Richterin Susanne Wetzel darlegte. Die Bluttat geschah nach ihren Worten vor den Augen der Tochter des Paars.

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Die 13 Jahre alte Ruzica war im Prozess die wichtigste Zeugin. Die Jugendliche machte ihre Aussage freiwillig und wurde mehrere Stunden lang unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Ihre Aussage sei klar, strukturiert und glaubwürdig, sagte Wetzel. Das Mädchen habe die Befragung durchgehalten, ohne zusammenzubrechen. Der Angeklagte hatte kein Geständnis abgelegt und in der Hauptverhandlung nichts zur Tat selbst gesagt, lediglich zur Vorgeschichte.

Das kroatische Paar war seit dem Jahr 2002 verheiratet und kam mit der Tochter und dem heute 15 Jahre alten Sohn im Jahr 2017 nach Deutschland. Schon mehr als zwei Jahre vor ihrem Tod dachte die Ehefrau an Trennung, wie die Richterin sagte. Nach ihren Worten hatte der Mann sie wie seinen Besitz behandelt, sie kontrolliert und erniedrigt, sie mehrfach geschlagen, auch so heftig, dass sie von einem Notarzt behandelt werden musste.

Die Lage zuhause nicht mehr ausgehalten

Die Eheleute hatten häufig über den Alkoholkonsum der Frau gestritten, wie der Angeklagte im Gerichtssaal ausführlich erzählt hatte. Die Frau hatte zumindest in den drei Monaten vor ihrem Tod exzessiv Alkohol zu sich genommen, wie die Untersuchung der Rechtsmedizin ergab. Dazu sagte Wetzel in der Urteilsbegründung, man müsse die Frage nach dem „Warum“ stellen: „Es spricht einiges dafür, dass sie die Lage zu Hause nicht mehr ausgehalten und sich in den Alkohol geflüchtet hat.“

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Im Februar dieses Jahr war die Frau schließlich fest entschlossen, sich scheiden zu lassen. Zwei Freundinnen vertraute sie an, sie habe große Angst, ihr Mann werde sie deshalb umbringen. In einem Streit fünf Tage vor der Bluttat sprach er fünfmal die Drohung aus, erst sie und dann sich selbst zu töten. Das habe die Tochter dem Gericht berichtet, wie Wetzel sagte.

Danach fuhr der Familienvater mit dem Sohn für einige Tage nach Kroatien. Der Richterin zufolge sagte er in einem Telefonat vor der Rückfahrt: „Nun wird es enden.“ Nach der Ankunft in der Wohnung in Bad Soden-Salmünster gegen 2 Uhr in der Nacht schlief er zunächst zwei Stunden, dann kam es wieder zum Streit. Der Mann schlug seine Frau ins Gesicht und stieß ihr das Messer zunächst zweimal in den Bauch. Diese beiden Verletzungen waren aber nicht akut lebensgefährlich. Ruzica, aufgeschreckt von den Schreien der Mutter, kam hinzu. Sie und die Mutter gingen davon aus, der Angriff sei vorbei, und wollten zu einem Arzt. In einem unbeobachteten Moment griff Rudolf H. jedoch wieder nach dem Messer, sagte „Entschuldige, ich liebe dich“ zu seiner Ehefrau und führte den dritten, tödlichen Stich in die Brust. Das Opfer starb kurz darauf in den Armen der Tochter.

Das Gericht sieht in dem Besitzanspruch des Angeklagten gegenüber seiner Frau einen niedrigen Beweggrund, mit dem sich nach dem Gesetz ein Mord von einem Totschlag unterscheidet. Wetzel sagte, der Mann hätte die Trennung hinnehmen müssen, weil die Ehe zerrüttet gewesen sei. Für das Scheitern der Beziehung sei er mitverantwortlich, weil er seine Frau misshandelt und drangsaliert habe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Verteidigung Revision einlegen wird, ist nach den Worten des Rechtsanwalts Benjamin Düring noch nicht entschieden.

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