#Gericht stellt klar: Jeder muss GEZ-Gebühr bezahlen
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Der Rundfunkbeitrag, landläufig auch als GEZ-Gebühr bekannt, spaltet die Gemüter. Die einen sind für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Berichterstattung der TV– und Radioprogramme von ARD, ZDF und Deutschlandradio dankbar. Andere wünschen sich nichts mehr, als eine Abschaffung der TV- und Radioangebote. Wohl auch, weil jeder Haushalt verpflichtet ist, eine monatliche Gebühr in Höhe von 18,36 Euro zur Finanzierung der Programme zu bezahlen. Eine Frau aus Rosenheim wollte diese Zwangsabgabe nicht akzeptieren und zog vor Gericht.
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Mangelnde Programmvielfalt kein Grund, GEZ-Gebühr nicht zu bezahlen
Ihre Argumentation: Das Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio überzeuge allenfalls durch „mangelnde Programmvielfalt“ und durch „generelles strukturelles Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“. Die Frau zeigt sich also komplett unzufrieden mit dem Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wurde jetzt aber vom Bayerischen Gerichtshof (BayBGH) dazu verdonnert, die ihrer Wohnung zugrundeliegende GEZ-Gebühr trotzdem zu zahlen. (Az: 7 BV 22.2642)
Das Gericht erkannte allgemeine Unzufriedenheit über das Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Sender nicht als Grund an, den Rundfunkbeitrag nicht zahlen zu müssen. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München aus erster Instanz wurde damit durch den BayBGH bestätigt. Die Begründung des Verwaltungsgerichtshofs: Der Rundfunkbeitrag werde ausschließlich als Gegenleistung für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs erhoben. Ziel sei es, eine staatsferne und bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen. Das sei auch im Grundgesetz entsprechend verankert.
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Urteil möglicherweise endgültig
Dass die klagende Frau qualitative Gründe anführte, um vom Rundfunkbeitrag befreit zu werden, spielte bei der Urteilsfindung keine Rolle. Die Kontrolle, ob die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die verfassungsmäßigen Vorgaben erfüllen, obliege deren Aufsichtsgremien. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ließ das Gericht nicht zu. Dagegen kann die Klägerin aber innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen.
Bildquellen
- GEZ-Gebühr: Mit diesem Beitragshammer hat niemand gerechnet: qvist / ShutterStock.com
- Gericht stellt klar: Jeder muss GEZ-Gebühr bezahlen: Ingrid Balabanova / ShutterStock.com
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