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#Markenstreit um die Spezi

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„Markenstreit um die Spezi“

Wer darf seinen Cola-Orangenmix Spezi nennen? Darüber streiten seit Montag zwei Brauereien vor dem Landgericht München I. Dabei geht es um einen Streitwert von rund 10 Millionen Euro. Unbestritten ist, dass sich die Augsburger Traditionsbrauerei Riegele den Namen „Spezi“ schon 1956 hat sichern lassen – anfänglich hat sie unter diesem Namen Bier verkauft, aber bald schon den bekannten Limo-Fertigmix, nachdem die Brauerei beobachtet hatte, dass viele Gastwirte aus einzelnen Flaschen Cola und Orangenlimo selbst mischen. Der Verkauf des Fertigmixes lief dann so erfolgreich, dass Riegele im Jahr 1977 einen Getränkeverbund gegründet hat, weil die Augsburger Brauerei den Markt allein gar nicht mehr bedienen konnte.

Seither dürfen auch andere Hersteller Spezi in der Region abfüllen, allerdings verlangt Riegele dafür eine Lizenzgebühr. Die Paulaner Brauerei war bislang ein Sonderfall und musste keine regelmäßige Lizenzgebühr zahlen. Der Grund: Die Münchener hatten schon 1974 – also drei Jahre vor der Gründung des Spezi-Markenverbandes – eine Vereinbarung mit Riegele getroffen.

Paulaner zahlte damals einmalig 10.000 Deutsche Mark und sicherte zu, ihre Spezi nur unter dem Namen „Paulaner Spezi“ zu verkaufen mit einem etwas anders gestalteten Logo. Die Summe sei „lächerlich“ niedrig gewesen, sagt Riegele-Seniorchef Sebastian Priller im Gespräch mit der F.A.Z. Riegele hat die alte Vereinbarung im Mai 2021 deshalb gekündigt. Zwar will Riegele auch künftig Paulaner die Nutzung des Namens gestatten, allerdings nur, wenn Paulaner einen neuen Lizenzvertrag abschließt. Dagegen wehrt sich Paulaner und beharrt auf der alten Sonderregel.

Im Kern geht es nun um die juristische Frage, ob die Vereinbarung damals ein kündbarer Lizenzvertrag war (so argumentiert Riegele) oder eine einmalige Abgrenzungsvereinbarung (so argumentiert Paulaner). Ein Urteil ist am Montag noch nicht gefallen, doch nach dem ersten Verhandlungstag gibt sich Paulaner siegesgewiss: „Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung gefolgt ist“, teilte Paulaner am Nachmittag mit. Jetzt wolle man mit Riegele „eine einvernehmliche Lösung“ finden. Falls das nicht klappt, will das Gericht am 30. August ein Urteil fällen.

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