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#Maskenpflicht in der Frankfurter Innenstadt bestätigt

Maskenpflicht in der Frankfurter Innenstadt bestätigt



Alles rechtens: Ein Gericht bestätigt die Maskenpflicht für die Frankfurter Innenstadt wie hier am Hauptbahnhof.

Bild: Lando Hass

Das Frankfurter Verwaltungsgericht bestätigt, dass die allgemeine Maskenpflicht für die Frankfurter Innenstadt rechtens ist. Der Verzicht auf Ausnahmen diene der besseren Orientierung der Menschen.

Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat den Eilantrag eines Bürgers gegen die Pflicht zum Tragen von Masken in der Innenstadt abgewiesen. Im Laufe der vergangenen Wochen war das Schutzgebiet angesichts der stark steigenden Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus kontinuierlich erweitert worden, es erstreckt sich mittlerweile auch auf Wohnviertel und Parks. Aus Sicht des Antragstellers ist das willkürlich, zumal in seiner Gegend keine Ansteckungen durch Kontakte auf der Straße nachgewiesen worden seien.

Helmut Schwan

Helmut Schwan

Ressortleiter des Regionalteils der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Das Gericht hält jedoch die Anordnung aus „übergeordneten Gründen des Gemeinwohls“ für rechtens. Die Richter verweisen auf die zahlreichen in Frankfurt festgestellten Fälle, in denen die Coronaregeln missachtet worden seien. Aus Gründen der Klarheit und Bestimmtheit habe daher die Pflicht, den Mund-Nase-Schutz zu tragen, für ein zusammenhängendes Gebiet angeordnet werden müssen.

Dieses für den Bereich innerhalb der ringförmig um das Zentrum verlaufenden Hauptverkehrsstraßen auszuweisen, diene, so heißt es weiter in dem Eilbeschluss, der Orientierung der Bürger. Einzelne Straßen auszunehmen sei daher nicht sinnvoll. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig, er kann vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof angefochten werden.

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