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#Maßgeschneiderte Schutzschirme statt Dauer-Lockdown

Maßgeschneiderte Schutzschirme statt Dauer-Lockdown

Wir befinden uns mitten in der dritten Welle der Corona-Pandemie und sie könnte uns härter treffen, noch härter als die erste und zweite zusammen. Warum das? Es hatte doch in Deutschland so gut funktioniert, zu Beginn der Pandemie im letzten Frühjahr. Anders als in Bergamo, wo wir im Frühjahr 2020 Militärkolonnen die unzähligen Toten ins Krematorium fahren sahen, waren wir gefangen zwischen Schrecken, Faszination und Solidaritätsbekundungen. Und wir hatten Glück. Glück, dass die Infektionszahlen doch nicht ins Exponentielle stiegen, Glück, dass die Kontaktbeschränkungen griffen, Glück, dass die Wetterlage uns aus den Innenräumen führte und das gesellschaftliche Leben im Außenbereich stattfand. Die Politik war sich in Bund und Ländern einig und die Gesundheitsämter wurden endlich personell unterstützt, um Herr der Lage zu werden.

Dann leisteten wir uns einen Kardinalfehler: Schon in der ersten Welle hatten uns Reisende das Virus aus Ischgl bis in den hohen Norden nach Glücksburg gebracht. Doch dann verschliefen wir den Sommer, und in der zweiten Welle waren es wieder Reiserückkehrer, neben den Großveranstaltungen in Innenräumen, die das Coronavirus deutschlandweit einsickern ließen. Ein entspannter Sommer endete jäh in einem frostigen Herbst mit steigenden Sieben-Tages-Inzidenzen von über 500 pro 100.000 Einwohnern. Die Antwort war ein halbherziger Lockdown, der kein Lockdown war und den Menschen in der Republik durch sein nicht absehbares Ende doch den letzten Nerv raubte. Seitdem ist das Land in kleinstaatlerischen Regelungen und Modellregionen zerstritten, und das alles nur wegen eines bundespolitischen Zickzackkurses, der sich allein an den Inzidenzen entlanghangelt. Nun soll es ein novelliertes Infektionsschutzgesetz richten, ergänzt um einen auch für die Länder zwingenden Verbotskatalog. Und dieser hat es in sich: Der Katalog beinhaltet Grundrechtseingriffe von erheblicher Breite und Intensität, die automatisch greifen sollen, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz in einem Landkreis über 100 liegt. Dabei hat das föderale System bisher einen entscheidenden Vorteil gehabt: Es kann kommunal und sozialraumnah agieren. Die Modellregionen wie Rostock und Tübingen haben es vorgemacht.

Was spricht also gegen bundeseinheitlichen Maßnahmen? Zum einen, dass die epidemiologische Lage bei einer Wocheninzidenz von 100 in Berlin eine andere ist als in Buxtehude. Die Maßnahmenfixierung an Inzidenzen unterscheidet nicht ein Cluster von einem diffusen Geschehen, sie unterscheidet auch nicht zwischen einem Gesundheitsamt in Berlin und einem in Baden-Württemberg. Dabei ist die  Situation je nach Krankenhausversorgung, Alter, Geschlecht und Wohnsituation der Betroffenen eine andere. Handelt es sich bei steigenden Inzidenzen um asymptomatische Einzelfälle ohne Krankheitslast, um Kinder und Jugendliche oder um größere Infektionsherde, medizinische Einrichtungen, diffuse Infektionsgeschehen in Privathaushalten oder um Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen? Das alles ist zu berücksichtigen, wenn über Eindämmungsmaßnahmen beraten wird.

Zudem lenken die Diskussionen um bundeseinheitliche Regelungen zu Eindämmungsmaßnahmen vom wichtigsten Schutzschirm gegen das Coronavirus ab: der Impfung. Denn sie wirkt gerade in Altenheimen und bei vulnerablen Gruppen. Wir sehen weniger schwere Krankheitsverläufe und eine geringere Sterblichkeit, und das schon bei der ersten Dosis. Wenn es um den Schutz von Menschenleben geht, muss die Maxime aller Anstrengungen sein: Impfen, impfen, impfen.

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