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#Lange Haftstrafe für Mord an 14-Jähriger

„Lange Haftstrafe für Mord an 14-Jähriger“

Nach dem tödlichen Stich auf seine 14 Jahre alte Freundin ist ein 18-Jähriger in München wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt worden. „Echte Mordlust“ soll ein Motiv gewesen sein. Das Landgericht München I behielt sich am Dienstag zudem die Anordnung der Sicherungsverwahrung vor; dies ermöglicht die Verhängung der Sicherungsverwahrung bis zum Ende der Strafvollstreckung. Das Gericht habe diese Möglichkeit genutzt, da die Sachverständigen von einer äußerst hohen Wiederholungsgefahr auch für schwerste Gewalttaten ausgegangen waren, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Nach Überzeugung der Kammer war es keine spontane Tat, sondern diese sei schon mehrere Tage geplant gewesen. Sie sah daher die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als gegeben an, habe der zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alte Jugendliche das Tatmesser doch gezielt angeschafft. Außerdem sei das Mädchen „am vermeintlich sichersten Ort, den man sich vorstellen könne, getötet worden: schlafend im eigenen Bett in ihrem Elternhaus“. Als Motiv erkannte das Gericht echte Mordlust sowie einen ganzen Strauß niedriger Beweggründe.

Der junge Mann hatte im Prozess gestanden, seine Freundin im Schlaf erstochen zu haben. Deren Mutter, die als Nebenklägerin am Prozess teilnahm, hatte das Mädchen im Oktober vergangenen Jahres tot im Bett gefunden. Ihr Freund, mit dem sie die Nacht in ihrem Kinderzimmer verbracht hatte, war verschwunden. Der Deutsche wurde rund 24 Stunden nach der Tat widerstandslos festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Dienstag in ihrem Plädoyer eine Jugendstrafe von acht Jahren und zehn Monaten gefordert. Außerdem hatte die Anklagebehörde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sowie die Anordnung einer vorbehaltenen Sicherungsverwahrung beantragt. Die Verteidigerin hingegen hatte nur eine Verurteilung wegen Mordes mit einer Jugendstrafe von achteinhalb Jahren gefordert. Die Verhandlung vor der Jugendkammer fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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