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#Mehr Frauen für Staatsunternehmen

Mehr Frauen für Staatsunternehmen

Nicht nur Privatunternehmen, auch öffentliche Unternehmen müssen den Frauenanteil in ihren obersten Führungsgremien erhöhen. Von dem seit heute gültigen Gesetz zu Mindestbeteiligung von Frauen in Vorständen sind 43 Unternehmen mit Bundesbeteiligung betroffen. 12 davon haben bislang in ihrem Vorstand noch keine Frau, sie müssen also bei der nächsten Umbesetzung des Vorstands zwingend eine Frau in ihr oberstes Führungsgremium berufen, wie aus einer Analyse der Initiative „Frauen in die Aufsichtsräte“ (FidAR) hervorgeht.

Zu den betroffenen Unternehmen, die noch keine Frau im Vorstand haben, gehören etwa die S-Bahnen in Hamburg und Berlin, das Forschungszentrum Jülich sowie einige Bahn-Tochtergesellschaften wie die DB Systemtechnik, die DB Energie und die Omnibusunternehmen Autokraft und Südbadenbus.

„Die Entscheider bei den Beteiligungen der öffentlichen Hand müssen jetzt liefern“, fordert FidAR-Präsidentin Monika Schulz-Strelow, bislang würden sie ihrer Vorbildfunktion „nicht gerecht“. In der Privatwirtschaft stelle man „eine deutlich steilere Lernkurve“ fest, sagte sie mit Blick auf den zuletzt stagnierenden Frauenanteil in den Vorständen öffentlicher Unternehmen. Die bisherigen Pläne vieler öffentlicher Unternehmen hält sie auch noch für zu wenig ehrgeizig, es gebe offenbar „Ermüdungserscheinungen“.

Strengere Regelung für öffentliche Unternehmen

Für die Untersuchung – die vom Familienministerium gefördert wurde – hat FidAR die Zusammensetzung der obersten Führungsgremien in den 263 größten öffentlichen Unternehmen untersucht. Dazu gehören Unternehmen mit Bundes- oder Landesbeteiligung wie Flughäfen, Unikliniken, Energiewerke, Wasserbetriebe, Lottogesellschaften, Verkehrs- und Wohnungsbaugesellschaften. Im Schnitt waren 22 Prozent der Führungsposten der öffentlichen Unternehmen mit Frauen besetzt – so viele wie schon im Jahr zuvor. In der Privatwirtschaft liege der Frauenanteil bei vergleichbaren Unternehmen zwar noch darunter, habe sich aber zuletzt verbessert.

Die Neuregelung mit dem sperrigen Namen „Zweites Führungspositionen-Gesetz“ (kurz: FüPoG II) wurde vom Bundestag noch kurz vor der Sommerpause beschlossen. Das Gesetz verpflichtet bestimmte Großunternehmen dazu, dass künftig mindestens eine Frau in der obersten Management-Etage vertreten ist, sobald das Vorstandsgremium aus mindestens 4 Mitgliedern besteht. Weil in öffentlichen Unternehmen die Geschäftsführungsorgane oft kleiner sind, gilt für sie eine noch strengere Regelung: Sie müssen schon ab 3 Mitgliedern mindestens eine Frau berufen. Zudem enthält das Gesetz auch für einen größeren Kreis von Unternehmen verpflichtende Regeln zur Festlegung von Zielgrößen und Berichtspflichten. Bei Verstößen droht den Unternehmen künftig ein Bußgeld.

„Die Zeiten reiner Männerclubs sind vorbei“

Maßgeblich vorangetrieben wurde die Neuregelung von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. Die Neuauflage des Gesetzes lobte sie abermals als einen „Meilenstein“ für Frauen in Deutschland. „Die Zeiten reiner Männerclubs sind vorbei“, sagte die Ministerin. Der Bund habe sich selbst auch strengere Zielvorgaben als die Privatwirtschaft gesetzt. So sollen laut der Ministerin in den wichtigsten Unternehmen mit Bundesbeteiligung die Vorstände „paritätisch mit Frauen und Männern“ besetzt werden. Der Bund gehe mit gutem Beispiel voran: „Es wäre gut, wenn die Regelungen für Bundesunternehmen auch Signalwirkung in die Länder und Kommunen hinein haben, denn auch dort schaffen es noch zu wenige Frauen an die Spitze.“

Die erste Version des Führungspositionen-Gesetzes gilt schon seit mehr als fünf Jahren. Damals wurde mit dem Gesetz eine Frauenquote für Aufsichtsräte großer Unternehmen in Höhe von 30 Prozent eingeführt, für Vorstände dagegen gab es noch keine zwingende Mindestbeteiligung von Frauen. Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten großer Unternehmen ist seither deutlich gestiegen, teils auch über die Mindestanforderung hinaus.

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