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#Miete fällt auch in der Corona-Not an

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Miete fällt auch in der Corona-Not an

Viele Läden sind seit Monaten mehr oder weniger zu. Obwohl im Geschäft wenig geschieht, fallen dennoch Kosten an. Die Betreiber der acht Burresi-Filialen in Wiesbaden und Frankfurt wissen kaum, wie sie die Miete zahlen sollen. Mit fast allen privaten Vermietern konnte sich der Anbieter hochpreisiger Kleidung und Schuhe somit auf geringere Zahlungen von 20 bis 40 Prozent weniger einigen, allerdings nicht mit einer städtischen Wohnungsgesellschaft. Darüber ärgert sich Betriebsleiter Andreas Weller. „Das ist leider typisch für die Stadt Wiesbaden“, sagt er. „Vordergründig bemüht man sich darum, die Verödung der Innenstadt zu verhindern, und hintenherum ist man nicht bereit, konkret zu helfen, und pocht auf seinen Ertrag.“

Die Stadt selbst spricht davon, Unternehmen in Not zunächst Stundungen zu gewähren. Diesen Hinweis hat Wiesbadens Kämmerer Axel Imholz (SPD) auch an die städtischen Gesellschaften weitergegeben. „Ein Privateigentümer kann jederzeit auf Geld verzichten. Eine Stadt kann nicht zugunsten eines Dritten auf Geld verzichten“, sagt er. Mit Stundungen für Miete und Gewerbesteuer sieht Imholz die Hoffnung, dass Unternehmen diese später wieder begleichen. Wer das nicht schafft und in Existenznot gerät, müsse dies belegen und auch staatliche Beihilfen offenlegen. Das habe Burresi nicht machen wollen.

In der Corona-Pandemie fühlt sich mancher schnell alleingelassen. Einzelhändlern, Kurzarbeitern und Selbständigen fehlen plötzlich Einnahmen. Unterstützung für Gewerbetreibende ist selbst durch kommunale Vermieter keineswegs sicher. Der Handelsverband HDE verweist zwar darauf, dass nach einem Urteil des Landgerichts München vom Januar Folgen von Betriebsschließungen wegen der Covid-19-Krise nicht einseitig den Mietern zugewiesen werden können. Je nach dem Einzelfall biete sich eine Reduzierung der Miete um 50 Prozent an. Viele Vermieter würden aber trotz allem Einzelhändlern nicht entgegenkommen.

Eine Kosmetikerin gibt auf

Jede Stadt regelt den Umgang mit Mietern in Corona-Not anders. In der Regel wollen sie das individuell klären und den Einzelfall prüfen. In München umfasst das eine zinsfreie Mietstundung, die Umstellung von Fest- auf Umsatzmieten oder eine Mietreduzierung. In Frankfurt an der Oder gewährt das kommunale Wohnungsunternehmen WOWI jedem Händler Stundungen und persönliche Lösungen. Das Mietverhältnis einer Kosmetikerin hätte so während der Pandemie ruhen können, aber sie hat stattdessen ganz aufgegeben.

Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte WBM hat in der Pandemie mit mehr als einem Viertel ihrer 1400 Gewerbemieter über Stundungen oder neue Konditionen gesprochen: „Wir wollen unsere Mieter halten und Insolvenzen vermeiden, um einer drohenden Verödung der Innenstadt entgegenzuwirken und natürlich auch Folgekosten für unser Unternehmen zu minimieren.“ Neben einem Mietverzicht gibt es die Möglichkeit, Unter- oder Nachmieter zu stellen, die Vertragsdauer anzupassen oder eine Umsatzmiete zu vereinbaren.

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