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#Mit Wagemut zur EU-Reform?

„Mit Wagemut zur EU-Reform?“

Zehn Minuten waren für den französischen Präsidenten vorgesehen, zum Abschluss der Konferenz für die Zukunft Europas. Doch Emmanuel Macron hielt sich nicht daran, er redete eine gute halbe Stunde lang. Nach zwanzig Minuten fiel der Satz, auf den viele im Straßburger Plenum gewartet hatten. Um effizient entscheiden zu können, auch in normalen Zeiten, „müssen wir unsere Texte reformieren“. Das Europäische Parlament habe deshalb die Einrichtung eines Konvents zur Überarbeitung der europäischen Verträge gefordert, „und ich bin damit einverstanden“, sagte er. Da brandete Beifall auf im Saal, wo jene Mitglieder der Konferenz saßen, die nach einem Jahr der Beratung weitreichende Reformen vorgeschlagen haben.

Thomas Gutschker

Politischer Korrespondent für die Europäische Union, die Nato und die Benelux-Länder mit Sitz in Brüssel.

So soll die Einstimmigkeit in der Außen, Steuer- und Haushaltspolitik entfallen, ja sogar, wenn Staaten im Rahmen des Artikel-7-Verfahrens für gravierende Rechtsstaatsmängel bestraft werden. Bisher konnten sich Ungarn und Polen da wechselseitig helfen; das würde entfallen. Einstimmig soll überhaupt nur noch über die Erweiterung der Union entschieden werden. Außerdem soll das Europäische Parlament selbst Gesetzgebung einleiten können; das ist noch der Kommission vorbehalten. Gesundheitspolitik soll zu einer geteilten Kompetenz der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission werden. Bislang darf die Kommission auf diesem Feld eigentlich nur koordinieren, allerdings reichten ihrer tatsächlichen Kompetenzen mit der Impfstoffproduktion in der Pandemie schon deutlich weiter. Europäische Investitionen sollen regulär durch europäische Schulden finanziert werden – der Corona-Wiederaufbaufonds als Vorbild.

Ohne Änderung des EU-Vertrags geht es nicht

Für den Übergang zur Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit ließe sich auch die sogenannte Passerelle-Klausel des EU-Vertrags nutzen, aber alles andere erfordert ein ordentliches Änderungsverfahren, wie es in Artikel 48 geregelt ist. Demnach kann das Parlament wie auch jeder Mitgliedstaat und die EU-Kommission dem Rat Entwürfe zur Änderung der Verträge vorlegen. Sie können, wie es ausdrücklich heißt, „eine Ausdehnung oder Verringerung der der Union in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten zum Ziel haben“.

Wenn der Europäische Rat, also die Staats- und Regierungschefs, dies mit einfacher Mehrheit entscheiden, wird sodann ein Konvent mit Vertretern der europäischen Institutionen, der Mitgliedstaaten und der nationalen Parlamente einberufen, der über Änderungen berät. Sie müssen von den Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen und dann ratifiziert werden. Dazu sind in mehreren Staaten Referenden notwendig.

Das Europäische Parlament will die Einberufung eines Konvents noch im Juni einleiten, und zwar durch einen Legislativbericht des Ausschusses für konstitutionelle Fragen, über den das Plenum abstimmt. Die proeuropäischen Kräfte setzen darauf, dass die französische Ratspräsidentschaft genug Länder von der Notwendigkeit einer Reform überzeugt – und schon beim Treffen der Regierungschefs am 23./24. Juni eine Entscheidung fällt.

Macron kündigte an, in den nächsten Wochen die Voraussetzungen klären und die Zustimmung aller organisieren zu wollen. „Man muss wissen, wo man herauskommen will, wenn man einen Konvent beginnt“, sagte er. Und fügte hinzu: „Ich wünsche, dass wir darüber ab dem Europäischen Rat im Juni mit dem Wagemut und der notwendigen Freiheit sprechen.“ Ob dann auch schon entschieden werden solle, ließ er freilich offen.

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