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#Die Maß ist leer

„Die Maß ist leer“

Der „Finanzbedarf“ des Bayerischen Rundfunks (BR) steigt weiter, wenn nicht konsequenter gespart wird. Das ist das Fazit des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH) zur finanziellen Situation der ARD-Anstalt. Gemäß Artikel 13 Absatz 4 des Bayerischen Rundfunkgesetzes unterrichtet der Rechnungshof den Bayerischen Landtag und die Rechtsaufsichtsbehörde, die Staatskanzlei, regelmäßig über die Haushaltsführung des Senders. Er beurteilt die finanzielle Entwicklung in der Vergangenheit und gibt Ratschläge. Aufgabe des Rechnungshofs ist es aber nicht, Empfehlungen zur finanziellen Ausstattung des Senders und somit zum Rundfunkbeitrag auszusprechen. Was die Prüfer feststellen, ist alarmierend: Bis Ende 2024 seien die finanziellen Reserven des BR weitgehend aufgebraucht.

Der Rechnungshof sieht drei kritische Punkte: hohe Personalausgaben, Pensionsverpflichtungen sowie den sogenannten „BR hoch drei“-Prozess, mit dem der Sender neue digitale An­gebote vorantreibt. Entscheidend sei, dass der BR seine geplanten Einsparungen insbesondere beim Personal umsetze. Der Stellenabbau solle konsequent fortgeführt werden. Um Personalkosten zu verringern, seien Verlagerungen bestehender Stellen in höhere Gehaltsgruppen und hohe Tarifsteigerungen zu vermeiden.

Es fehlen 465 Millionen Euro

Bei der Absicherung der betrieblichen Altersversorgung bestand laut Prüfbericht zum 31. Dezember 2020 eine Unterdeckung von 465 Millionen Euro. Tendenziell wird diese Unterdeckung wachsen. Die steigenden Pensionslasten stehen dem BR noch lange ins Haus. Ende Dezember 2020 wies der Bayerische Rundfunk erstmals ein negatives Eigenkapital von 47 Millionen Euro aus. Das hat wesentlich mit den Pensionsrückstellungen zu tun. Die handelsrechtlichen Jahresergebnisse ergaben von 2018 bis 2020 sogar einen Gesamtfehlbetrag von 267 Millionen Euro. Trotz der Überschuldung verfügte der Bayerische Rundfunk Ende 2020 über Finanzmittel von 66 Millionen Euro. Dies resultierte aus geringeren Investitionen, Einsparungen sowie höheren Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag. Um die Be­triebsrenten bezahlen zu können, wird der BR seine Sparbemühungen aber verstärken müssen.

Die Prüfer stellen fest, dass der BR seit 2016 weitgehend auf Umlagen und Verteilung der Gemeinkosten verzichtet. Das führte dazu, dass der Anteil nicht einem Produkt zugeordneter Ge­meinkosten an den Gesamtkosten auf 56,3 Prozent (2020) wuchs. So war bei mehr als jedem zweiten Euro nicht nachzuvollziehen, wofür er ausgegeben wurde. Zudem wies der BR seine Online-Kosten nicht gesondert aus. Sie waren in den Gemeinkosten enthalten und beruhten auf Schätzungen.

Der Rechnungshof hat sich auch mit den kommerziellen Tätigkeiten des Senders befasst. Der BR lagert, wie alle ARD-Anstalten, gewinnorientierte Unternehmungen in Tochterfirmen aus. Der Rechnungshof hat die Ergebnisse der BRmedia Service GmbH, hundertprozentige Tochter der BRmedia, mehrfach moniert. Der dauerhafte Verlust der Firma sei nicht zu akzeptieren. Kritisch sieht der Rechnungshof zudem die Personalüberlassungen durch die BRmedia Personal GmbH: Die hohen Zahlungen des BR für ­Personalüberlassungen machten die Einsparungen durch Personalabbau zu­nichte.

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