#Mit Wattebäuschchen gegen Plattformriesen
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„Mit Wattebäuschchen gegen Plattformriesen“
Im Alltag kann kaum ein Konsument im Internet den großen Betreibern von Plattformen, die Anbieter und Nachfrager von Produkten und Diensten durch Informationsaustausch digital verknüpfen, entgehen. Google, Apple, Facebook und Amazon führen das Feld an, für das sich das Akronym Gafa-Ökonomie eingebürgert hat. Google beherrscht mit seiner Suchmaschine den Markt für allgemeine Recherchen und mit Youtube das Geschäft mit von Nutzern erzeugten Videos. Apple spielt mit seinem App Store eine Torwächterrolle beim Vertrieb von Anwendungssoftware für Smartphones sowie Tablets und baut konsequent seine Macht im Musik-Streaming- und Download-Markt aus. Facebook betreibt das größte soziale Netzwerk und erreicht mit seiner Medien-Sharing-App Instagram sowie dem Messenger-Dienst Whatsapp unzählige Menschen. Amazon ist im Begriff, seinen Anteil am deutschen Online-Handel auf mehr als 50 Prozent zu steigern.
Die ökonomische Macht der Gafa, verbunden mit deren Umgang mit Nutzerdaten, politischen Werbekampagnen, Urheberrechten, Neutralitätsauflagen, Hassrede und Eigenangeboten, hat dazu geführt, dass die Digitalkonzerne kritisch beäugt werden. Die Gafa-Ökonomie sieht sich mit einer Vielzahl von Initiativen konfrontiert, die darauf zielen, den von den vier Spielern möglicherweise verursachten gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Schäden entgegenzuwirken. Die Bundesregierung hat „eine Wettbewerbspolitik für das digitale Zeitalter“ als wichtigen Hebel zur Begrenzung des Einflusses der Plattformen ausgemacht.
Mit Samthandschuhen
Deshalb legte das Wirtschaftsministerium Anfang September den Entwurf für ein „Digitalisierungsgesetz“ zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor, das als Verfassung der sozialen Marktwirtschaft Deutschlands gilt. Ein zentrales Element des Entwurfs ist ein Anspruch von Unternehmen auf den Zugang zu Daten dominanter Plattformbetreiber. Die Liste der Verhaltensverbote für marktbeherrschende Unternehmen soll um die Weigerung, anderen Unternehmen „gegen ein angemessenes Entgelt … Zugang zu Daten … zu gewähren“, erweitert werden. Das Bundeskartellamt soll die Kompetenz erhalten, „Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ zu untersagen, durch exklusive Nutzung von Daten, die sie auf beherrschten Märkten gesammelt haben, „Marktzutrittsschranken zu errich-ten“. Dahinter steht die Überlegung, dass Digitalgiganten durch die Sammlung und Auswertung von Daten der Besucher ihrer Plattformen Angebote besser maßschneidern können als Wettbewerber, sofern die Nutzerdaten nur ihnen zur Verfügung stehen.
Durch Senkung der Hürden für Ansprüche auf Datenzugang hofft man, die Konkurrenz so zu stärken, dass Schäden gar nicht erst eintreten. Ähnliche Verpflichtungen haben zwar in anderen Industrien wie der Telekommunikation oder der Stromversorgung zu mehr Wettbewerb und zu Endkundenpreisdruck beigetragen. Solche Effekte sind bei den digitalen Plattformen aber nicht zu erwarten, weil die Bundesregierung bei der Regulierung des Datenzugangs die mächtigen Spieler nur mit Samthandschuhen anfasst. Vier Mängel sind besonders gravierend.
Eine große Hürde
Erstens klärt weder das Gesetz selbst noch die Gesetzesbegründung, wie weit der Begriff „Daten“ ausgelegt werden soll. Damit ein Zugang zu Daten der Plattformbetreiber die gewünschten Wirkungen haben kann, ist es essentiell, den Anspruch nicht auf Nutzungsprofile bestimmter Personen oder „Dinge“, die anderweitig nicht mit vertretbarem Aufwand beschaffbar sind, zu begrenzen. Derartige Daten begründen nämlich nicht die Vorteile von Plattformbetreibern. Es sind vielmehr die Algorithmen, mit denen sie ausgewertet werden. Das Gesetz sollte deshalb so geändert werden, dass ein präzise konturiertes Recht sich auf den Zugang zu derartigen Programmen erstreckt.
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