#Nawalnyj soll nun doch ein gewaltloser politischer Gefangener sein
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„Nawalnyj soll nun doch ein gewaltloser politischer Gefangener sein“
Amnesty International bezeichnet den inhaftierten russischen Oppositionsführer Alexej Nawalnyj jetzt wieder als „gewaltlosen politischen Gefangenen“. In einer am Freitagnachmittag veröffentlichten Erklärung entschuldigt sich die Menschenrechtsorganisation für ihre „falsche Entscheidung“ vom vergangenen Februar bei „Alexej Nawalnyj persönlich sowie bei den Aktivisten in Russland und in der ganzen Welt, die unermüdlich für seine Freiheit streiten“.
Die Organisation hatte seinerzeit in einer internen Entscheidung beschlossen, Nawalnyj nicht länger als „prisoner of conscience“, also als gewaltlosen politischen Gefangenen, zu bezeichnen. Dazu legte die Organisation dar, „einige frühere Kommentare“ Nawalnyjs hätten „die Schwelle zur Befürwortung von Hass erreicht“ und Nawalnyj habe sich davon „nicht öffentlich distanziert“.
Nur aus Medienäußerungen von Amnesty-Mitarbeitern wurde klar, dass es um Aussagen über Migranten aus der zweiten Hälfte der 2000er Jahre gehe, als Nawalnyj auch unter russischen Nationalisten um Anhänger für seinen politischen Kampf gegen Wladimir Putin warb, der damals erst Präsident, dann Ministerpräsident war. Die Entscheidung gegen Nawalnyj folgte auf eine Kreml-Einflusskampagne, die Putins wichtigsten Gegner im Westen als wichtigsten Gegner als Rassisten darstellen sollte.
Der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung bestätigte die Amnesty International im März, dass die „Kreml-Propaganda-Maschine“ die Organisation mit „orchestrierten Mitteilungen“ auf alte Kommentare Nawalnyjs „aufmerksam gemacht“ habe. Es ging um inhaltsgleiche Mails an Amnesty International in mehreren westlichen Ländern mit aggressiv formulierten Fragen, wie sich Nawalnyjs Kommentare mit Amnestys Definition eines gewaltlosen politischen Gefangenen vertrügen. In Russland feierten Staatsmedienvertreter die Entscheidung von Amnesty als Sieg. So untergrub die Aberkennung die fortgesetzten Bemühungen der Organisation für die Freilassung des laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte willkürlich inhaftierten Nawalnyj.
Die Erklärung vom Freitag hebt nun hervor, dass die russische Regierung Amnestys Entscheidung benutzt habe, „um Nawalnyjs Rechte weiter zu verletzen“. Das sei „der Gipfel der Scheinheiligkeit“ gewesen, schreibt Amnesty mit Blick auf den Versuch, Nawalnyj zu vergiften, und weitere russische Menschenrechtsverletzungen. Man habe nun die eigenen Kriterien dafür, wer als gewaltloser politischer Gefangener geführt wird, neu definiert: Es gehe künftig nicht mehr ausschließlich um das Verhalten der Personen in der Vergangenheit, sondern man erkenne an, dass „sich Meinungen und Verhalten mit der Zeit entwickeln können“.
Amnesty argumentiert, man unterstütze nicht Nawalnyjs politisches Programm
Zudem beinhalte die Einstufung nicht, dass man die Meinungen des oder der Gefangenen gutheiße. Einige von Nawalnyjs früheren Einlassungen seien verwerflich und mit der Bestätigung von Nawalnyjs Status als gewaltlosem politischem Gefangenen unterstütze man nicht sein politisches Programm, sondern hebe die dringende Notwendigkeit hervor, dass die russischen seine Behörden seine Rechte einschließlich des Zugangs zu unabhängigen Ärzten berücksichtigen müssten. Man werde zudem weiter für Nawalnyj sofortige Freilassung streiten.
Dass Amnesty International seine Entscheidung und zugleich sein allgemeines Vorgehen zur Einstufung gewaltloser politischer Gefangener rasch revidiert hat, liegt neben dem erheblichen Image-Schaden vom Frühjahr vermutlich auch an der neuen Generalsekretärin Agnès Callamard. Die französische Menschenrechtlerin führt die Organisation erst seit Ende März. Kurz zuvor hatte sie als Sonderberichterstatterin für außergerichtliche Tötungen beim Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte zusammen mit einer weiteren Fachfrau einen Bericht zu Nawalnyjs Vergiftung mit dem verbotenen Kampfstoff Nowitschok vorgelegt und eine internationale Untersuchung dazu gefordert.
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