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#Seehofer verbietet salafistischen Verein Ansaar

Seehofer verbietet salafistischen Verein Ansaar

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat den salafistischen Verein Ansaar International und alle Ableger der islamistischen Vereinigung verboten. Aus seinem Ministerium hieß es, das Verbot sei am frühen Mittwochmorgen mit Durchsuchungen und Beschlagnahmungen in zehn Bundesländern vollstreckt worden. Nach ersten Informationen waren Objekte und Personen in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hessen betroffen.

Zur Begründung des Verbots hieß es aus dem Innenministerium, die Spendensammlungen von Ansaar seien in der Absicht erfolgt, diese an terroristische Vereinigungen im Ausland weiterzugeben, insbesondere an die Al-Nusra-Front in Syrien, an die palästinensische Hamas sowie an Al-Schabab in Somalia.

Kindern werden salafistisch-extremistische Inhalte nahegebracht

Die Unterstützung komme diesen Vereinigung teilweise direkt zugute. Teilweise würden Hilfsprojekte unterstützt, „die jedoch unmittelbar zum Wirkungskreis der jeweiligen terroristischen Vereinigung zu zählen sind“.

Das Ministerium ist außerdem der Auffassung, dass die Missionierungsaktivitäten der Gruppe gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen. Hier würden „fortlaufend Feinde einer Weltordnung geschaffen, welche die Menschenwürde Andersgläubiger schützt“. Kinder aus Deutschland würden in die von Ansaar im Ausland aufgebauten Einrichtungen geschickt, „um dort salafistisch-extremistische Inhalte zu verinnerlichen und zurück nach Deutschland zu tragen“.

„Wer den Terror bekämpfen will, muss seine Geldquellen austrocknen“, sagte Seehofer, wie der Sprecher des Innenministeriums, Steve Alter, auf Twitter schrieb. Ausgangspunkt für das Verbot war eine Großrazzia bei dem Netzwerk im April 2019, bei der umfangreiches Material beschlagnahmt worden war. Ansaar International hat seinen Hauptsitz in Düsseldorf, die Teilorganisation WWR-Help im nordrhein-westfälischen Neuss. Etwa die Hälfte der 90 Menschen und Objekte, die damals betroffen waren, befanden sich in Nordrhein-Westfalen.

Zu dem Geflecht von Vereinigungen, die nun verboten wurden, gehört den Angaben zufolge auch die nach dem deutsch-tunesischen Fußballspieler benannte Änis Ben-Hatira Foundation, zudem das Somalische Komitee Information und Beratung in Darmstadt und Umgebung e.V., der Verein Frauenrechte ANS.Justice, „Ummashop“ und Helpstore Secondhand UG sowie Better World Appeal. Durch die unwahre Angabe, die Gelder würden ausschließlich humanitären Zwecken zugute kommen, seien Spender betrogen worden, stellte das Innenministerium fest.

Im April diesen Jahres waren wohl im Zusammenhang mit dem Verbotsverfahren wegen des Verdachts der Terrorfinanzierung in Nordrhein-Westfalen und Bayern Wohnungen durchsucht worden. Der Verdacht richte sich gegen drei Beschuldigte im Alter von 32 bis 40 Jahren, teilte die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft damals auf Anfrage mit. Man ermittle auch wegen des Verdachts des Betrugs und der Untreue. Bei einem der Beschuldigten handele es sich um einen Düsseldorfer Rechtsanwalt.

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