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#Nawalnyjs Anwalt fordert Hilfe von Berlin

Nawalnyjs Anwalt fordert Hilfe von Berlin

Der russische Oppositionelle Alexej Nawalnyj hofft nach seiner Festnahme in Moskau auf eine deutsche Initiative im Europarat zu seiner Freilassung. Dabei erhält er Hilfe vom CDU-Präsidiumsmitglied Norbert Röttgen und vom CDU-Abgeordneten Andreas Nick, dem Leiter der deutschen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Rats.

Konrad Schuller

Konrad Schuller

Politischer Korrespondent der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung in Berlin.

Nawalnyjs Anwalt, der Kölner Jurist Nikolaos Gazeas, sagte der F.A.S., er hoffe, dass Mitgliedstaaten des Europarates die Festnahme seines Mandanten „auf die Agenda des Ministerkomitees setzen“. Er fügte hinzu: „Diese Bitte gilt für jeden Staat, und ich würde Deutschland hier nicht ausnehmen.“ Eine Intervention im Ministerkomitee kann im Effekt zu Mahnungen gegen Russland führen, aber auch zur Einschränkung seiner Stimmrechte oder im äußersten Fall zum Ausschluss aus dem Rat.

Nawalnyj war Anfang Januar nach Russland zurückgekehrt, nachdem er sich mehrere Monate in Deutschland von einem Giftanschlag mit dem russischen Militärkampfstoff Nowitschok erholt hatte. Er macht für das Attentat den russischen Präsidenten Wladimir Putin verantwortlich, Russland wiederum weist die Anschuldigung zurück. Bei seiner Ankunft in Moskau wurde Nawalnyj in Haft genommen – mit der Begründung, er habe durch seinen Aufenthalt in Deutschland nach der Vergiftung gegen Bewährungsauflagen aus einem Urteil von 2014 verstoßen. Am Dienstag soll ein russisches Gericht entscheiden, ob die Bewährung aufgehoben wird. Dann müsste Nawalnyj für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Sein Anwalt Gazeas argumentiert, die Inhaftierung Nawalnyjs verstoße gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Das Gericht nämlich hatte das russische Strafurteil, auf dessen Grundlage der Oppositionelle jetzt in Haft ist, Ende 2017 als „willkürlich“ bezeichnet. Unter anderem sei die Garantie eines fairen Verfahrens nach Artikel sechs der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK verletzt worden. Gazeas sagt, damit seien auch die Festnahme des Politikers und die mögliche Aufhebung der Bewährung „Verstöße gegen die EMRK“.

Der Anwalt bittet Deutschland deshalb, ein Verfahren gegen Russland nach Artikel 46 der EMRK einzuleiten. Demnach kann das Ministerkomitee des Europarates eine Mahnung gegen Länder aussprechen, die Urteile des Gerichtshofes missachten. Es kann auch den Gerichtshof selbst noch einmal anrufen. Wenn der dann die Missachtung bestätigt, sind viele Möglichkeiten offen. Sie reichen von Appellen an den vertragsbrüchigen Staat über die Suspendierung seines Stimmrechts in den Gremien des Rates bis hin zum Ausschluss.

Röttgen und Nick schrieben der F.A.S., die Verhaftung Nawalnyjs sei „ein staatlicher Willkürakt und eine unglaubliche Perversion“. Abermals verdrehe Russland „die Täter-Opfer-Rolle“: Der Staat, „der die Verantwortung für die Vergiftung Nawalnyjs trägt“, verhafte nun das Opfer. Gleichzeitig missachte Moskau mit der Verhaftung ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die Menschenrechtskonvention. Das müsse im Ministerrat des Europarates thematisiert werden. Die Mitgliedstaaten müssten nun die Integrität des Gerichtshofs und der Konvention schützen, indem sie das Verhalten Russlands formal rügten. „Wir fordern auch die Bundesregierung auf, in diesem Sinne aktiv zu werden.“

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