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#Neue Auto-Regeln: Ab Juli Pflicht für alle Fahrzeuge

Autos werden schon in wenigen Wochen zahlreiche unterschiedliche Vorschriften erfüllen müssen. Was nach viel Bürokratie und einem hohen Aufwand klingt, ist jedoch dazu gedacht, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und Leben zu retten.

Neue Regeln für FahrzeugeBildquelle: Artem Sandler / inside digital

Die Europäische Kommission hat bereits vor Jahren ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und zur Verwirklichung des Konzepts vollständig fahrerloser Fahrzeuge in der EU beschlossen. Die ersten Vorschriften wurden bereits vor knapp zwei Jahren umgesetzt. Nun stehen zahlreiche weitere Regeln kurz vor der Einführung. Und diese werden sich maßgeblich auf die Fahrzeuge und den Straßenverkehr auswirken.

Am 7. Juli 2024 geht’s los

Im März 2024 kamen in Deutschland nach Informationen des Statistischen Bundesamts (Destatis) 194 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen ums Leben. In den Sommermonaten nimmt die Zahl der Opfer erfahrungsgemäß sogar deutlich zu. Doch das kann sich schon bald ändern. Denn ab dem 7. Juli greifen die neuen Vorschriften der EU-Kommission sowohl in Deutschland als auch in allen weiteren EU-Mitgliedstaaten. Und zwar nicht nur für neu entwickelte Fahrzeuge, wie es seit 2022 der Fall ist. Sondern für sämtliche Neuwagen.

Konkret besagt die neue Regelung, dass Fahrzeuge künftig verpflichtend mit einer ganzen Reihe an Fahrassistenzsystemen ausgestattet werden müssen. Laut Angaben des TÜV Nord gehören dazu die folgenden Systeme:

  • Notbremsassistent
  • Spurhalteassistent
  • intelligenter Geschwindigkeitsassistent
  • Adaptives Bremslicht
  • Black-Box (= Unfalldatenspeicher)
  • Müdigkeitserkennung
  • Rückfahrassistent
  • Reifendruckkontrollsystem
  • Alkoholempfindliche Wegfahrsperre

Sollten Neuwagen die genannten Sicherheitssysteme nicht vorweisen, erhalten sie keine Typgenehmigung in der EU. Folglich werden sie als nicht „den gesetzlichen Mindeststandards an Sicherheit und Umweltverhalten“ entsprechend eingestuft.

Sicherheit ist nicht gleich Sicherheit

Obwohl die Regelung ab dem 7. Juli für die alle Erstzulassungen gilt, sollen die genannten Fahrassistenzsysteme erst nach und nach an den gängigen Stand der Technik angehoben werden. Als Beispiel lassen sich hier die Notbremsassistenzsysteme für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge nennen. Im ersten Schritt werden diese lediglich auf „stehende und bewegte Fahrzeuge vor dem Kraftfahrzeug automatisch und selbstständig“ reagieren müssen. Ab dem 7. Juli 2026 folgt dann eine verpflichtende Ausweitung auf Fußgänger und Radfahrer. Den endgültigen Schlussstrich markiert derweil der 7. Januar 2029. Wobei diese Frist hauptsächlich für Busse und schwere Nutzfahrzeuge von Relevanz ist.

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