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#EU bereitet Vergeltungsmaßnahmen gegen London vor

EU bereitet Vergeltungsmaßnahmen gegen London vor

Vier Wochen ist es her, seitdem die EU-Kommission ein Paket mit Vorschlägen präsentiert hat, um die Anwendung der Brexit-Regeln in Nordirland zu vereinfachen. Seither hat es etliche Verhandlungsrunden ge­geben, an diesem Freitag treffen sich die Chefunterhändler beider Seiten zum vierten Mal. Doch die Zeichen stehen nicht auf Einigung, sondern auf Sturm. Da wird es nicht bloß um Fi­schereirechte gehen, wie zuletzt zwischen Britannien und Frankreich, sondern ums Eingemachte. Brüssel stellt sich darauf ein, dass London seine Drohung wahr macht und das Nordirland-Protokoll im Brexit-Abkommen ganz oder teilweise aussetzt. Die EU-Kommission bereitet Vergeltungsmaßnahmen vor – die Mitgliedstaaten sind be­reit, Zölle auf britische Waren zu verhängen.

Thomas Gutschker

Politischer Korrespondent für die Europäische Union, die Nato und die Benelux-Länder mit Sitz in Brüssel.

Deutlich wurde das, als ihre Botschafter am Mittwoch mit dem europäischen Verhandlungsführer berieten. Bisher seien die Gespräche „sehr enttäuschend“ verlaufen, man befinde sich in einer „sehr ernsten Lage“ – so wurde der Kommissionsvizepräsident, Maroš Šefčovič, anschließend zitiert.

Eine deutliche Antwort?

Zwar ha­be es auf technischer Ebene manche An­­näherung gegeben, doch habe der bri­tische Chefverhandler David Frost alles unter einen Vorbehalt gestellt: das Protokoll über den Sonderstatus Nordirlands neu zu verhandeln und den Eu­ropäischen Gerichtshof als Streitschlichter zu eliminieren. Diese Forderung hatte die britische Regierung schon im Juli in einem „Command Paper“ erhoben, von der EU war sie um­­gehend zurückgewiesen worden. Denn Nordirland kann nur am Binnenmarkt für Güter teilnehmen, wenn es die für alle Mitgliedstaaten einheit­lichen Rechtsvorschriften und Rechtsentscheidungen akzeptiert.

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In der Aussprache machte der französische EU-Botschafter deutlich, dass eine Neuverhandlung des Protokolls ausgeschlossen sei und die EU ihren Binnenmarkt schützen müsse, falls die Briten zentrale Bestimmungen aussetzen, insbesondere Zollkontrollen. Dem schlossen sich zahlreiche Staaten an und forderten die Kommission auf, konkrete Optionen auszuarbeiten, um darauf zu reagieren. Der deutsche Botschafter wies darauf hin, dass der Austrittsvertrag, in dem der Sonderstatus Nordirlands geregelt ist, die Voraussetzung des Handelsabkommens gewesen sei, das beide Seiten Ende vorigen Jahres schlossen.

Andere Botschafter ar­gu­mentierten, die EU müsse entschieden reagieren – auch um ein Signal an andere Handelspartner zu senden, dass man sich nicht auf der Nase herumtanzen lasse. Ein EU-Diplomat fasste die Diskussion anschließend so zusammen: „Es besteht Konsens darüber, dass ein solcher willkürlicher und un­gerechtfertigter Zug des Vereinigten Königreichs auf eine deutliche Antwort treffen wird.“

Die EU verfügt über mehrere Optionen

Übersetzt heißt das: Die EU-Staaten sind bereit, das Handelsabkommen ganz oder teilweise auszusetzen. Wie weit man geht, hängt von den Briten ab. Geht es London nur um einen symbolischen Akt, um die Brexiteers da­heim zufriedenzustellen? Oder stellt die Regierung den Kern des Protokolls infrage, der in den Artikeln 5 bis 7 niedergelegt ist? Grundsätzlich sind einseitige Schutzmaßnahmen gemäß Ar­tikel 16 zulässig, falls die Anwendung des Protokolls zu „schwerwiegenden und voraussichtlich anhaltenden wirtschaftlichen, gesellschaftlichen oder öko­logischen Schwierigkeiten oder zur Verlagerung von Handelsströmen“ führt. Die betroffene Seite kann im Ge­genzug „angemessene Ausgleichsmaßnahmen“ treffen; sie müssen verhältnismäßig sein.

Die EU verfügt über mehrere Optionen. Sie kann das Vertragsverletzungsverfahren gegen London wieder aufnehmen, das sie Anfang des Jahres eingeleitet hatte, nachdem die britische Re­­gierung erleichternde Übergangsbestimmungen einseitig verlängert hatte. Außerdem können britische Lastwagen bei der Abfertigung in EU-Häfen öfter und ausführlicher kontrolliert werden – „Dienst nach Vorschrift“ nennt das ein Diplomat. Es würde die ohnehin ge­störten Lieferketten ins Königreich wei­ter beeinträchtigen, was sich gerade im Weihnachtsgeschäft auswirken würde.

Im Fall einer Aussetzung des Handelsabkommens würden auf britische Waren Zölle fällig, die für jedes ge­wöhnliche Drittland gelten. Das würde aber nicht sofort wirksam, sondern erst mit einer Frist von neun beziehungsweise zwölf Monaten für die vollstän­dige Aussetzung. Alternativ könnte die EU auch den Datentransfer mit dem Königreich oder die justizielle Zusammenarbeit einschränken.

Auf keinen Fall aber will Brüssel als Verursacher der nächsten Eskalation gesehen werden. Šefčovič selbst mahnte gegenüber den Botschaftern zurückhaltende Kommunikation an. Ein ho­her EU-Beamter sagte am Donnerstag, das britische „Command Paper“ sei ein „extrem bedeutsamer Schritt in die falsche Richtung“ gewesen. Man warte nun auf eine Korrektur, für Verhandlungen gebe es keine Frist. Als Frost am Mittwoch im House of Lords auftrat, beklagte er, dass Brüssel „unverhältnismäßige“ Maßnahmen plane, be­teuerte aber zugleich, die Gespräche wür­den noch eine „kurze Zahl von Wochen“ weitergehen. Er werde erst aufgeben, wenn es keinen anderen Weg mehr gebe. „An diesem Punkt sind wir gewiss noch nicht.“

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