#Neues Verfahrensrecht: Hauptverhandlungen im Homeoffice
Inhaltsverzeichnis
Raus aus dem Gerichtssaal, rein ins Homeoffice: Viel häufiger als bisher sollen zivilrechtliche Streitigkeiten per Videokonferenz geregelt werden. Sogar Gerichtsverfahren im Internet-Livestream könnte es bald geben.
Richtern, Klägern und Beklagten soll es künftig viel häufiger als bisher möglich sein, Hauptverhandlungen im Homeoffice über gemeinsame Videokonferenzen durchzuführen. Auch ein Livestream in Internet soll künftig möglich sein, wenn Gerichte dies wünschen, um Kosten zu sparen. Auf diese neuen Regelungen haben sich die Ampelfraktionen verständigt; der Bundestag befasst sich am frühen Freitagabend mit den neuen Regeln.
Der Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium wurde damit im parlamentarischen Verfahren noch einmal deutlich ausgeweitet. Danach soll bereits der Antrag eines Verfahrensbeteiligten auf eine Videoübertragung ausreichen. Diesen Wunsch kann der Vorsitzende Richter künftig nur noch in Ausnahmefällen ablehnen. Dadurch soll verhindert werden, dass Prozessgegner aus taktischen Gründen die andere Partei in eine Präsenzverhandlung mit einer langen Anreise zwingen.
Dies gilt grundsätzlich für den gesamten Bereich der Zivilgerichtsbarkeit, außer den Arbeits- und Sozialgerichten. Dort wird zunächst weiterhin nur die mündliche Verhandlung im Gerichtsgebäude möglich sein. „Das Gesetz ist ein wirklicher Fortschritt und wird zu einem Modernisierungsschub in der Ziviljustiz führen“, sagte der Grünenabgeordnete Till Steffen, ehemaliger Justizsenator von Hamburg. Mit den weitreichenden Möglichkeiten zum Homeoffice will die Ampel zudem die Arbeit von Richtern attraktiver gestalten. Verfahren können dadurch kostengünstiger und schneller durchgeführt werden, hofft Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).
Verhandlung als Livestream im Internet
Eine besondere Herausforderung ist bei Videoverhandlungen stets die Frage, wie die Öffentlichkeit hergestellt werden kann – ein wichtiges Prinzip des Rechtsstaates. Eine Möglichkeit ist, die Videokonferenzen in einen Gerichtssaal zu übertragen. Künftig wird es noch eine weitere Option geben: das Streamen der Verhandlung im Internet. Damit könnten sich Gerichte die Kosten bei der Einrichtung von Übertragungsräumen sparen. Was in den Vereinigten Staaten schon lange möglich ist, ist in Deutschland bisher noch ein absolutes Novum. Hierfür können die Länder Pilotgerichte bestimmen. Auch an der Einheitlichkeit der Technik wird weiter gearbeitet: Die Bundesregierung soll prüfen, ob das Ziel eines einheitlichen Zugangs zu allen Videoverhandlungen der deutschen Justiz einer gesetzlichen Regelung bedarf, fordern die Parlamentarier.
„Die Ampelkoalition beschließt heute zwar formal weitere Schritte zur Digitalisierung der Ziviljustiz, sie tut aber viel zu wenig für die praktische Umsetzung“, kritisierte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB), Sven Rebehn. In zahlreichen Gerichten fehle es weiterhin an leistungsfähiger Technik und IT-Support, um Videoverhandlungen noch weitaus häufiger einsetzen zu können. „Der vom Bundesjustizminister versprochene Digitalisierungsschub verläuft bislang eher in Zeitlupe.“ Rebehn forderte, Bund und Länder müssten Investitionen in Milliardenhöhe tätigen: sowohl in neue Hardware und Software als auch in den Netzausbau und in smarte KI-Assistenten für die Justiz.
Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.
Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.
Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.