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#Niedersachsen hebt Maskenpflicht im Supermarkt doch nicht auf

Niedersachsen hebt Maskenpflicht im Supermarkt doch nicht auf

Niedersachsen ist nach kritischen Reaktionen von der geplanten kurzfristigen Aufhebung der Maskenpflicht im Einzelhandel bei niedrigen Inzidenzwerten abgerückt. „Es wird keine Aufhebung der Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in #Niedersachsen geben. #MNB rettet Leben“, schrieb Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) am Freitag auf Twitter. Der Entwurf für eine kurzfristige Lockerung der Corona-Regeln sah vor, in Regionen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 die Maskenpflicht von Dienstag an nach Pfingsten aufzuheben.

Seit Bekanntwerden der Pläne am Vortag hätten die Regierung viele kritische Reaktionen aus der Bevölkerung sowie von Beschäftigten aus dem Einzelhandel erreicht, sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen. Die geplanten Lockerungen nach Pfingsten sehen außerdem vor, dass in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 die Schnelltestpflicht für den Einzelhandel wegfällt.

Erste Lockerungen für Einzelhandel, Tourismus und Gastronomie hatten in Niedersachsen bereits vor anderthalb Wochen gegriffen. Die Regel, zunächst nur Bürgern des Bundeslandes touristische Übernachtungen zu erlauben, wurde am Dienstag vom Oberverwaltungsgericht gekippt.

Kinder müssen keine FFP2-Masken mehr tragen

In den vergangenen Tagen hatte eine ganze Reihe von Bundesländern teils kräftige Lockerungen der Corona-Beschränkungen angekündigt, falls die Sieben-Tage-Indizenz stabil unter 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern liegt. Manche haben auch bereits Lockerungen in Angriff genommen. Eine Aufhebung der Maskenpflicht im Einzelhandel ist aber ein besonders weitreichender Schritt, gilt doch das Tragen einer Maske neben Abstandhalten und Händewaschen zu den grundlegenden Schutzmaßnahmen gegen eine Corona-Infektion.

Kinder von 6 bis 16 Jahren müssen in Deutschland künftig in vielen Fällen zumindest keine FFP2-Masken mehr tragen. Der Bundestag strich am Donnerstagabend eine entsprechende Verpflichtung aus dem Infektionsschutzgesetz. Wenn der Bundesrat ebenfalls zustimmt, ist in Bussen und Bahnen, bei Friseurbesuchen oder medizinischen Terminen für Kinder künftig eine einfache OP-Maske ausreichend. Kinder unter sechs Jahren sind ohnehin generell von der Maskenpflicht ausgenommen.

Unterdessen hat der Bundestag strengere Strafen für das Fälschen von Impfpässen beschlossen. Wer gefälschte Impfdokumente oder Testergebnisse nutzt, muss mit bis zu einem Jahr Gefängnis rechnen. Für das Eintragen falscher Angaben drohen sogar zwei Jahre Haft.

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