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#Ob gut oder schlecht: Elektronische Patientenakte soll Pflicht werden

„Ob gut oder schlecht: Elektronische Patientenakte soll Pflicht werden“

Ab 2024 soll jeder Krankenversicherte eine elektronische Krankenakte (ePA) erhalten. Bereits seit 2021 besteht ein freiwilliges Angebot, jedoch haben dies erst weniger als ein Prozent der gesetzlich Versicherten beansprucht.

Apothekenschild leuchtet in der Nacht.
Ob gut oder schlecht: Elektronische Patientenakte soll Pflicht werdenBildquelle: Dima Mukhin / Unsplash

„Ende kommenden Jahres wird die elektronische Patientenakte für alle verbindlich“, betonte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. „Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch mit dabei“, erläuterte Lauterbach. Der Minister will seinen Vorschlag heute, am 06. März 2023 dem Bundeskabinett vorstellen. Zugleich will er auch das E-Rezept verbindlich machen. Dank der elektronischen Patientenakte (ePA) sollen Unterlagen wie Röntgenbilder auf CD, Faxe und Papierkarten überflüssig werden. So können sich Mediziner, Pflegekräfte, Hebammen und Physiotherapeuten nur mit ein paar Klicks ein genaueres Bild vom Gesundheitszustand ihrer Patienten schaffen. Zudem können sie auch in die Krankengeschichte lückenlos einsehen.

ePA: Genauere und bessere Behandlung

Dem Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) zufolge sei der Patient mit der elektronischen Patientenakte der Herr über seine Daten. „Er bekommt eine geordnete Übersicht über Arztbriefe, Befunde, Medikamente.“ So könne sein Arzt schnell erkennen, welches Medikament er zusätzlich verordnen soll und ob es irgendwelche Wechselwirkungen gäbe. „Außerdem sieht er, ob sein Kollege schon vorher dasselbe untersucht hat.“ Lauterbach will technisch pragmatisch vorgehen. „Wir warten nicht, bis es für alle Befunde eine standardisierte Datenstruktur gibt.“ Erst einmal werde es möglich sein, PDF- oder Word-Dateien einzuspeisen. Das Ziel der ePA ist es, die Versorgung effektiver und besser zu machen, indem beispielsweise Mehrfachuntersuchungen überflüssig werden.

Doch bereits seit Januar 2021 gibt es die elektronische Patientenakte für alle 74 Millionen gesetzlich Versicherten. Laut Lauterbachs Angaben nutzen diese aber weniger als ein Prozent. Außerdem ist dieses freiwillige Angebot kaum bekannt und wird selten von den Krankenkassen beworben.

ePA: Bereitet nun schon Probleme?

Bei der Vernetzung der Praxen gibt es bereits Verzögerungen. Dazu drängen mehrere Fragen zu einem Streit über den Datenschutz. „Der BfDI fordert weiterhin, dass ein dokumentengenaues Berechtigungsmanagement für alle Versicherten ermöglicht wird und nicht nur für diejenigen mit eigenem Frontend, also zum Beispiel Tablet oder Smartphone“, erklärte ein Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber.

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