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#Öffnung hier, Schließung dort

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Öffnung hier, Schließung dort

Der Inzidenzwert in Deutschland ist am Montag nach Angaben des Robert-Koch-Instituts auf 165,3 gestiegen. Nur noch ein Bundesland liegt unter der kritischen Schwelle von 100: Schleswig-Holstein. Sachsen zählt mit einer Inzidenz von 237 zu den am stärksten betroffenen Bundesländern; nur in Thüringen liegt der Wert mit 246 noch höher. Die Konsequenzen, die die Länder daraus ziehen, sind trotz der ursprünglich verabredeten einheitlichen „Notbremse“ aber sehr unterschiedlich.

Susanne Kusicke

Für Corona-Hotspots in Baden-Württemberg gelten zum Beispiel von diesem Montag an einheitliche, schärfere Regeln. Das Land wollte nicht länger auf die geplante neue Bundesregelung im Infektionsschutzgesetz warten und hat stattdessen selbst eine Notbremse für Regionen mit hoher Inzidenz installiert. Wo die Zahl der Neuinfektionen an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, treten fortan schärfere Kontaktregeln in Kraft. Außerdem gibt es nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Museen, Galerien und Zoos und auch Wettannahmestellen müssen schließen, für den Friseurbesuch ist ein negativer Schnelltest erforderlich. Abholangebote im Einzelhandel bleiben hingegen erlaubt.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurde die Corona-Notbremse angezogen. Seit dem Morgen ist das Land wieder im Shutdown. Die strengen Maßnahmen sind eine Konsequenz aus den zuletzt sprunghaft gestiegenen Infektionszahlen. Die hohe Zahl der täglichen Corona-Neuinfektionen soll mit der Maßnahme gesenkt und das Gesundheitswesen vor dem Kollaps bewahrt werden. Schulen, Kitas, Museen, Bibliotheken und die meisten Geschäfte sind wieder geschlossen. Friseure, Baumärkte, Blumen- und Buchläden dürfen jedoch geöffnet bleiben, ebenso der Lebensmittelhandel, Banken, Drogerien und Apotheken.

Private Treffen dürfen nur noch mit einer Person außer dem eigenen Hausstand stattfinden. Kinder zählen dabei nicht mit. Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper von außerhalb des Bundeslandes dürfen nicht nach Mecklenburg-Vorpommern kommen. Tagesausflüge in den Nordosten waren zuvor schon verboten. Die Verordnung soll zunächst für vier Wochen gelten. Wenn die Infektionszahlen wieder unter die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 sinken, sollten zunächst die Kitas und Schulen schrittweise wieder geöffnet werden, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Am Sonntag hatte die Sieben-Tage-Inzidenz in Mecklenburg-Vorpommern bei 150,2 gelegen. Der bisher höchste Wert war am vergangenen Donnerstag mit rund 158 erreicht worden.

Saarland verlängert Öffnungsprojekt

Die Kindertagesstätten schließen ab Montag ebenfalls. Für Kita-Kinder und jüngere Schüler bis Klasse sechs gibt es eine Notbetreuung, die aber längst nicht jeder in Anspruch nehmen darf. Anspruch auf die Notfallbetreuung haben nach Angaben des Sozialministeriums Alleinerziehende oder Eltern, bei denen mindestens einer in der kritischen Infrastruktur arbeitet. Dazu zählen der Gesundheits- und Pflegebereich, Polizei, Feuerwehr und Schulen.

In vielen Regionen des Landes gilt jetzt auch eine nächtliche Ausgangssperre, etwa in Schwerin und in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald. Auch Teile des Landkreises Rostock sind betroffen.

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