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#Schumer droht Republikanern mit der „nuklearen Option“

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Schumer droht Republikanern mit der „nuklearen Option“

Chuck Schumers Neujahrsbotschaft klang wie eine Kampfansage an die Republikaner. Der Mehrheitsführer der Demokraten im Senat wandte sich schriftlich an seine Kollegen: Der 6. Januar vor einem Jahr sei ein Angriff auf die amerikanische Demokratie gewesen. Diese habe zwar standgehalten, die Angriffe gingen aber weiter. Republikaner hätten sich in mehreren Bundesstaaten die „große Lüge“ Donald Trumps zu eigen gemacht und wollten unter dem Vorwand, die Inte­grität der Wahlen zu sichern, das Wahlrecht beschneiden. Die Fraktion der Demokraten, so Schumer, gehe dagegen vor und habe Vorschläge zur Reform des Wahlrechts präsentiert. Die Republikaner hätten aber mehrfach die Geschäftsordnungsregeln genutzt, um eine Debatte darüber zu verhindern. Sodann folgte eine Drohung: Wenn die Gegenseite die Blockade bis zum Martin-Luther-King-Tag am 17. Januar nicht beende, werde der Senat erwägen, die Geschäftsordnung zu ändern, um das Fundament der Demokratie zu verteidigen.

Majid Sattar

Politischer Korrespondent für Nordamerika mit Sitz in Washington.

Schumer droht damit, die „nukleare Option“ zu ziehen, nämlich den Filibuster, das Instrument der Dauerrede, mit dem die Minderheit eine Behandlung eines Tagesordnungspunktes verhindern kann, zu schwächen. Um die Blockade der Minderheit zu beenden, bedarf es bisher 60 Stimmen in der zweiten Kammer. Die Demokraten verfügen aber nur über 50, wie auch die Republikaner. Vizepräsidentin Kamala Harris ist als Senatspräsidentin das Zünglein an der Waage. Die Demokraten könnten aber ohne qualifizierte Mehrheit die Geschäftsordnung ändern. Das freilich ist ein Spiel mit dem Feuer. Denn Mehrheiten können sich ändern – und dann wäre der Minderheitsschutz, mit welchem die Gründerväter den Senat ausstatteten, um legislativen Eifer zu verhindern, auch für die Demokraten dahin.

Hat Schumer seine Leute hinter sich?

In Rede stehen zwei Optionen: Erwogen wird, den Filibuster wieder zu seinem Ursprung zurückzuführen, sodass die opponierenden Senatoren tatsächlich zur Dauerrede gezwungen würden, was derzeit nicht der Fall ist. Das würde die Kosten für die Minderheit erhöhen. Alternativ erwägt man, die Geschäftsordnung nur ausnahmsweise zu ändern, um dafür zu sorgen, dass die Wahlrechtsreform schon bei einem Votum von 51 Stimmen behandelt werden kann. So würde man es aus Sicht der Demokraten gleichsam bei einer „Mini-Nuke“ belassen, bei einer präzisionsgelenkten kleinen Atombombe. Freilich könnten die Republikaner nach einem Wahlsieg jederzeit das Gleiche tun.

Die öffentliche Empörung über den Vorstoß Schumers ist entsprechend groß, auch weil die Republikaner den Demokraten vorwerfen, sie seien es, die das Wahlrecht mit ihrer Reform politisieren wollten. Große Unruhe herrscht allerdings nicht, da Minderheitsführer Mitch McConnell sich, wie es scheint, wieder einmal auf zwei Senatoren vom rechten Flügel der Demokraten verlassen kann: Joe Manchin aus West Virginia und Kyrsten Sinema aus Arizona haben am Dienstag deutlich gemacht, dass sie einer Änderung der Geschäftsordnungsregeln eher skeptisch gegenüberstehen. Diese sollten ihrer Ansicht nach nur im Konsens erfolgen.

Schumer kündigte Gespräche mit den beiden Senatoren an und zitierte nicht zufällig Robert Byrd: Wenn sich Umstände änderten, müssten sich auch die Regeln ändern. Byrd vertrat 51 Jahre lang Manchins Heimat im Senat. Schumer: „Mit diesen neuen Republikanern haben sich die Umstände eindeutig geändert.“

Der Mehrheitsführer steht unter Druck, legislativ etwas zu liefern, weil Manchin den „Build back better“-Gesetzentwurf Joe Bidens, das zwei Billionen Dollar umfassende Sozial- und Klimapaket, bislang blockiert. Der Widerstand der Republikaner richtet sich gegen zwei Entwürfe zur Reform des Wahlrechts: Der „Freedom to Vote Act“ würde Minimalstandards vor allem für Briefwähler setzen. Und der nach dem 2020 verstorbenen Mitstreiter Martin Luther Kings benannte „John Lewis Voting Rights Advancement Act“ würde dem Bund wieder mehr Kontrolle über Wahlverfahren in den Bundesstaaten geben, die der Su­preme Court 2013 geschwächt hatte.

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