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#Offenbach prüft Alkoholverbot in der Öffentlichkeit

„Offenbach prüft Alkoholverbot in der Öffentlichkeit“

Schon im vergangenen Jahr sind bei der Stadt Offenbach immer wieder Beschwerden von Anwohnern und Passanten eingegangen, weil sich auf dem Areal Geleitstraße, Ecke Herrnstraße regelmäßig eine Personengruppe zu teils lautstarken Treffen versammelt hat. Dabei wurde den Angaben der Stadt zufolge auch schon tagsüber Alkohol getrunken, verbunden mit Lärm, Verschmutzungen und mit dem öffentlichen Verrichten der Notdurft auf nahen Grünflächen. Es handelt sich den Angaben zufolge um Arbeiter ausländischer Herkunft, die über keine Deutschkenntnisse verfügen. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Erich-Kästner- und Eichendorffschule.

Abgesehen von verstärkten Streifen der Stadtpolizei und Versuchen des Quartiersmanagements, die Gruppe auf mögliches Fehlverhalten hinzuweisen, hat die Stadt systematisch Fakten und Einschätzungen von Anwohnern gesammelt, um im Ernstfall eine rechtssichere Entscheidungsgrundlage für ein mögliches Alkoholverbot zu schaffen, wie Ordnungsdezernent Paul-Gerhard Weiß (FDP) nun erläuterte.

Präventives Verbot nicht möglich

Abgesehen von der Intervention des Quartiersmanagements und den verstärkten Kontrollen der Stadtpolizei, wurden auch die Ergebnisse einer Umfrage unter der Bevölkerung im unmittelbar betroffenen Teil des Quartiers dokumentiert. Aus diesen geht hervor, dass vor allem ein unangemessener Alkoholkonsum tagsüber in unmittelbarer Nähe von Schulen Besorgnis erregt. Auch Ruhestörungen in den Abend- und Nachtstunden führen zu Verärgerung. Die dokumentierten Störungen überträfen das tolerierbare Maß auch seiner Ansicht nach, führte Weiß weiter aus. Der rechtliche Rahmen für ein Alkoholverbot sei jedoch sehr eng gefasst. So müsse klar erkennbar sein, dass der Alkoholkonsum die Ursache für die Häufung der Störungen sei.

In der juristischen Bewertung spielen nach Angaben der Stadt zudem die Auswirkungen auf Bewohner der anliegenden Gebäude eine wichtige Rolle. Am Ende müsse der dokumentierte Zustand einen solchen Grundrechtseingriff ausreichend begründen. Denn grundsätzlich habe jeder Mensch das Recht, sich im öffentlichen Raum mit anderen zusammenzusetzen, um sich zu unterhalten und gemeinsam etwas zu trinken. Deshalb könne auch ein Alkoholverbot erst dann ausgesprochen werden, wenn die Störungen immer wieder gravierend aufträten. Das Verbot müsse zudem zeitlich begrenzt bleiben. Präventiv darf ein Verbot laut Stadt nicht erlassen werden.

„Treten die Störungen wieder in unzumutbarer Weise auf, kommt das Alkoholverbot. Dieses Vorgehen ist zwischen Ordnungsdezernent Weiß und mir abgestimmt“, äußerte dazu Oberbürgermeister Felix Schwenke (SPD). Vorerst setzt die Stadt aber noch auf Maßnahmen unterhalb des Verbotes, sofern sich erste positive Effekte verstetigen, die Gespräche des Quartiersmanagements, die verstärkten Stadtpolizeikontrollen sowie die dort aufgestellten Schilder mit Piktogrammen und den drohenden Bußgeldern erzeugt haben. Konkret riskiert jetzt schon Kosten zwischen 50 und 250 Euro, wer Zigarettenkippen, Essensreste, Flaschen oder Kaugummis auf Plätzen hinterlässt. Urinieren und Hundekot werden mit 100 bis 250 Euro geahndet.

Im vergangenen Jahr hatte sich die Lage im Sommer verschärft. Die Stadt sieht sich nun mit der Dokumentation gut gerüstet, um im Ernstfall per Allgemeinverfügung rasch ein Alkoholverbot zu erlassen.

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