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#Ruhestand auf Antrag als „Flucht nach vorne“

„Ruhestand auf Antrag als „Flucht nach vorne““

Es wird dieser Tage spekuliert, ob der Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) wegen der Anklage in der AWO-Affäre zurücktreten könnte. Dies wäre womöglich der einfachste Weg, um weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden. Hingegen wäre eine Abwahl, eingeleitet durch das Stadtparlament und bestätigt durch die Frankfurter Wahlberechtigten, eine vergleichsweise hohe Hürde.

Viele verweisen allerdings darauf, dass das zweimal von der Frankfurter Bevölkerung gewählte Stadtoberhaupt im Fall eines Rücktritts erhebliche Kürzungen bei seinen Versorgungsansprüchen hinnehmen müsste – was Feldmann von einem solchen Schritt abhalten könnte. Die Einbußen für ihn wären tatsächlich groß, würde er seine sofortige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragen. Dem Oberbürgermeister steht aber noch ein anderer Weg offen.

Aus der Love-Parade gelernt

Im Jahr 2011 ist in die Hessische Gemeindeordnung ein Paragraf eingefügt worden, der den „Ruhestand auf Antrag aus besonderen Gründen“ ermöglicht. Wie das Innenministerium mitteilt, ist diese Regelung mit Blick auf den Fall des früheren Duisburger Oberbürgermeisters Adolf Sauerland (CDU) geschaffen worden.

Sauerland hatte Rücktrittsforderungen nach dem Love-Parade-Unglück 2010 mit der Begründung abgelehnt, dass er dann Versorgungsansprüche verliere. Nach Angaben des Hessischen Städtetags macht der neue Paragraf 76a für direkt gewählte Bürgermeister oder Oberbürgermeister die „Flucht nach vorne“ möglich.

Ein Rathauschef kann danach die Versetzung in den Ruhestand von sich aus beantragen, wenn, so heißt es in der Hessischen Gemeindeordnung, „ihm das für die weitere Amtsführung erforderliche Vertrauen nicht mehr entgegengebracht wird“. Von dieser Regelung kann der Wahlbeamte Gebrauch machen, wenn er eine Amtszeit von acht Jahren erreicht hat und mindestens 50 Jahre alt ist.

Beide Voraussetzungen erfüllt der im Oktober 1958 geborene Feldmann, der erstmals 2012 zum Oberbürgermeister gewählt wurde. Würde er den Weg zur Versetzung in den Ruhestand wählen – dazu müsste er einen schriftlichen Antrag bei der Stadtverordnetenvorsteherin stellen –, so brauchte er noch die Zustimmung des Stadtparlaments.

Erforderlich ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der 93 Stadtverordneten. Danach könnte der Magistrat als oberste Dienstbehörde Feldmann durch schriftliche Verfügung in den Ruhestand versetzen. Doch was würde ihn dies kosten? Fachleute geben an, dass Feldmann, dessen Amtszeit regulär im Frühjahr 2024 endet, auf den monatlichen Verdienst für den noch verbleibenden Zeitraum verzichten müsste.

Hinzu kämen geringfügige Abschläge von zwei Prozent pro Jahr auf seine Ruhestandsbezüge: Ein „übersichtlicher Verlust“, so die Experten. Die Pension, so heißt es, dürfte in einer Größenordnung von mehr als 50 Prozent der aktuellen Besoldung von etwa 130.000 Euro brutto im Jahr liegen.

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