Nachrichten

#Niedersachsen überdenkt Aufhebung genereller Maskenpflicht

Niedersachsen überdenkt Aufhebung genereller Maskenpflicht

Niedersachsen rückt nach kritischen Reaktionen möglicherweise von der geplanten kurzfristigen Aufhebung der Maskenpflicht im Einzelhandel bei niedrigen Inzidenzwerten ab. „Die Landesregierung wird diesen Punkt nochmal sehr ernsthaft überdenken“, sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen am Freitag in Hannover. Eine Entscheidung werde am Nachmittag erwartet. Der Entwurf für eine kurzfristige Lockerung der Corona-Regeln sieht vor, in Regionen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 die Maskenpflicht ab Dienstag nach Pfingsten aufzuheben.

Seit Bekanntwerden der Pläne am Vortag hätten die Regierung viele kritische Reaktionen aus der Bevölkerung sowie von Beschäftigten aus dem Einzelhandel erreicht, sagte Pörksen. „Seitdem gibt es ein intensives Nachdenken.“ Die geplanten Lockerungen nach Pfingsten sehen außerdem vor, dass in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 die Schnelltestpflicht für den Einzelhandel wegfällt.

Erste Lockerungen für Einzelhandel, Tourismus und Gastronomie hatten in Niedersachsen bereits vor eineinhalb Wochen gegriffen. Die Regel, zunächst nur Bürgern des Bundeslandes touristische Übernachtungen zu erlauben, wurde am Dienstag vom Oberverwaltungsgericht gekippt. Zum langen Pfingstwochenende steht nun ein Ansturm auch auswärtiger Gäste bevor, es gelten aber strenge Testpflichten und Kapazitätsgrenzen.

Kinder müssen keine FFP2-Masken mehr tragen

In den vergangenen Tagen hatte eine ganze Reihe von Bundesländern teils kräftige Lockerungen der Corona-Beschränkungen angekündigt, falls die Sieben-Tage-Indizenz stabil unter 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern liegt. Manche haben auch bereits Lockerungen in Angriff genommen. Eine Aufhebung der Maskenpflicht im Einzelhandel ist aber ein besonders weitreichender Schritt, gilt doch das Tragen einer Maske neben Abstandhalten und Händewaschen zu den grundlegenden Schutzmaßnahmen gegen eine Corona-Infektion.

Kinder von 6 bis 16 Jahren müssen in Deutschland künftig in vielen Fällen zumindest keine FFP2-Masken mehr tragen. Der Bundestag strich am Donnerstagabend eine entsprechende Verpflichtung aus dem Infektionsschutzgesetz. Wenn der Bundesrat ebenfalls zustimmt, ist in Bussen und Bahnen, bei Friseurbesuchen oder medizinischen Terminen für Kinder künftig eine einfache OP-Maske ausreichend. Kinder unter sechs Jahren sind ohnehin generell von der Maskenpflicht ausgenommen.

Gleichzeitig hat der Bundestag strengere Strafen für das Fälschen von Impfpässen beschlossen. Wer gefälschte Impfdokumente oder Testergebnisse nutzt, muss mit bis zu einem Jahr Gefängnis rechnen. Für das Eintragen falscher Angaben drohen sogar zwei Jahre Haft.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!