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#Osteopath wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

Osteopath wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

Das Landgericht Baden-Baden hat einen Arzt, der osteopathische Therapien anbot, wegen sexuellen Missbrauchs in zwei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Außerdem muss er eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Nach Auffassung des Gerichts hat der 56 Jahre alte Mediziner im Jahr 2015 die Brustwarzen einer Patientin mit sexuellen Absichten berührt. Bei einer zweiten Patientin soll er seine Finger vaginal eingeführt und sie oral stimuliert haben. Das Gericht nahm von einer Verurteilung wegen Vergewaltigung Abstand und sprach auch kein Berufsverbot aus.

Weitere Strafverfahren anderen Patientinnen möglich

Während der Beweisaufnahme hatten sich dann sechs weitere Patientinnen gemeldet, die dem Angeklagten ebenfalls vorwarfen, sie sexuell missbraucht zu haben. Der Arzt hatte in dem Prozess gesagt, dass die Patientinnen seine Behandlungen „lediglich sexualisiert wahrgenommen“ hätten. Er sei nicht übergriffig geworden, bei osteopathischen Behandlungen seien die Ärzte ihren Patienten immer „extrem nah“. Der Angeklagte, der mittlerweile deutscher Staatsbürger ist, sah sich auch rassistischen Vorurteilen ausgesetzt, weil er im Ausland geboren wurde. Er behauptete auch, eine Patientin habe mit einem Zungenkuss begonnen. Im Laufe des Verfahrens hatte er dem Gericht und der Staatsanwaltschaft immer wieder verschiedene osteopathische Behandlungs-Techniken an Skelettmodellen vorgeführt, sein Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert und kündigte nach der Urteilsverkündung Revision an. Das Gericht gelangte zu einer anderen Auffassung: Der Arzt habe das Vertrauensverhältnis ausgenutzt und die Grenzbereiche der Behandlung überschritten. Eventuell ergeben sich aus den Anzeigen der anderen sechs ehemaligen Patientinnen noch weitere Strafverfahren.

Sexualdelikte, die von behandelnden Ärzten begangen werden, heißen „Professioneller sexueller Missbrauch“ (PSM). Darunter fallen die orale, anale, vaginale Penetration, die genitale Stimulation sowie das Berühren und Küssen von Geschlechtsorganen während der Behandlung. Über die Häufigkeit dieser Delikte gibt es für Deutschland keine exakten Daten; Wissenschaftler haben aber anhand einer kanadischen Erhebung errechnet, dass es in Deutschland pro Jahr vermutlich 165.000 Patienten gibt, die im Zusammenhang mit einer ärztlichen Behandlung einen sexuellen Übergriff erleben oder eine sexuell gefärbte Behandlung oder eine verbale sexuelle Belästigung erdulden müssen.

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