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#Plagiatsurteil: Kein Recht auf Vergessen

Plagiatsurteil: Kein Recht auf Vergessen
Wissenschaftliche Publikationen sind der Sozialsphäre zuzuordnen, der Diskurs zu plagiatsbehafteten Arbeiten soll nicht vom Persönlichkeitsrecht eingeschränkt werden.

Wer sich mit wissenschaftlichen Publikationen in die Öffentlichkeit begibt, muss sachliche Kritik daran zeitlich unbegrenzt dulden. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem Plagiatsurteil.

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