Polizei: Lizenz zum Töten? | FAZ

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James Bond als Vorbild? Während robuste Befugnisse für den Bundesnachrichtendienst auf den Weg gebracht werden, verhandelt das Bundesverfassungsgericht über neue Kompetenzen für die (bayerische) Polizei. Doch weder werden deutsche Geheimdienstler eine großzügige Lizenz zum Töten erhalten, noch werden Polizisten künftig schon ohne jeden Anlass einschreiten können.

Doch die Zeiten haben sich geändert: So wie das bloße Beobachten und Auswerten nicht mehr ausreicht, um den nachrichtendienstlichen Auftrag zu erfüllen, so darf die Polizei in Bayern auch schon bei „drohenden Gefahren“ einschreiten. Das ist eine Vorverlagerung, und man mag in der Tat beklagen, dass der Geheimdienst nun polizeiliche Befugnisse bekommen soll und die Polizei künftig schon in einem Stadium tätig werden darf, das früher Geheimdiensten vorbehalten war.

Was ist eine drohende Gefahr?

Doch diese Trennung, die gute historische Gründe hat, muss selbst immer wieder neu begründet werden. Entscheidend ist letztlich auch hier der Vorbehalt des Gesetzes, die strikte Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und die rechtsstaatliche Kontrolle. Unter bestimmten Bedrohungen und Gefahrenlagen, wie sie heute vermehrt auftreten, kann nicht einfach abgewartet werden.

Die Grundrechtseingriffe sind nicht unbedeutend. Doch die Vorstellung, hier gehe es um eine Art Masterplan zur Drangsalierung politischer Gegner, ist verwegen. Wer das will und kann, braucht kein Gesetz.

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