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# Polizei von Singapur warnt Krypto-Anleger vor FTX Phishing-Scam

“ Polizei von Singapur warnt Krypto-Anleger vor FTX Phishing-Scam „

Die Polizei von Singapur warnt die Krypto-Anleger des Landes vor betrügerischen Webseiten, die vorgeben, dass sie geschädigten Nutzern der insolventen Kryptobörse FTX helfen können, ihre Gelder zurückzubekommen.

Wie die Polizei am heutigen 19. November in der Warnung formuliert, behauptet eine entsprechende Webseite, dass sie vom US-Justizministerium betrieben wird. So müssten die FTX-Anleger auf der Betrugsseite ihre Daten angeben, wie die lokale Nachrichtenagentur Channel News Asia berichtet. Durch die Zahlung einer angeblichen „Anwaltsgebühr“ könnten die Geschädigten dann an ihre Gelder kommen.

Allerdings stellt die Polizei klar, dass es sich dabei um sogenanntes Phishing handelt, das lediglich beabsichtigt, an die jeweiligen Nutzerdaten zu gelangen.

Erst kürzlich hatten die Behörden des Landes vor Onlineartikeln gewarnt, die automatische Trading-Programme für Kryptowährungen bewerben. Hierfür würden oftmals ohne Erlaubnis und Rücksprache die Gesichter von prominenten Politikern wie Tan Chuan-jin missbraucht.

Obwohl dies also nicht die erste Warnung der Polizei von Singapur im Hinblick auf Krypto-Betrug ist, gilt es festzustellen, dass die schwierige Marktlage die Anleger umso anfälliger für derartige Attacken macht. So sollen schätzungsweise 1 Mio. Anleger und Investoren durch den Kollaps der FTX geschädigt worden sein, wodurch ein insgesamter Schaden von mehreren Milliarden entstanden sein dürfte.

Singapur ist eigentlich bemüht, sich als Zentrum für Krypto und Web3 zu positionieren, nichtsdestotrotz greift das Land mit harter Hand gegen die Branche durch. Entsprechend hat die Regierung bereits des Öfteren gewarnt, dass Kryptowährungen hoch spekulativ sind. Gleichsam wurde Werbung für Krypto in den sozialen Medien gänzlich verboten.

Ungeachtet dessen wollen sich immer mehr Krypto-Unternehmen in Singapur niederlassen. Circle und Paxos konnten jüngst eine Betriebserlaubnis von der zuständigen Finanzaufsicht einholen.

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