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#Polizeiaktion in Bayern gegen Missbrauch von Kindern

Polizeiaktion in Bayern gegen Missbrauch von Kindern

Einer der Tatverdächtigen hatte allein 18.000 kinderpornographische Dateien aus dem Netz hochgeladen. Der Mann steht mit 50 weiteren Beschuldigten im Fokus der bayerischen Polizeiaktion „Operation Weckruf“, die Oberstaatsanwalt Thomas Goger am Mittwoch in München auf einer Pressekonferenz als „großen Erfolg“ bezeichnet hat. Es ist die bislang größte koordinierte Durchsuchungsaktion gegen Kinderpornographie in Bayern. Rund 200 Polizisten hatten am Dienstag 49 Wohnungen durchsucht und dabei Laptops, Rechner, Handys und Datenträger sichergestellt. Verdächtigt werden 51 Männer im Alter zwischen 16 und 62 Jahren, die mangels Haftgrund nicht festgenommen wurden. Hintergrund der Aktion sind Ermittlungen des Bayerischen Landeskriminalamts und des Zentrums für die Bekämpfung von Kinderpornographie und Missbrauch im Internet (ZKI), das bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg angesiedelt ist.

Den Beschuldigten werden die Verbreitung und der Besitz kinderpornographischer Inhalte sowie der sexuelle Missbrauch von Kindern durch Cybergrooming zur Last gelegt. Für die Taten genutzt wurden nach den Angaben soziale Netzwerke, Messenger-Dienste, ermittelt wurde im Clear- und Darknet. Die Männer hätten die Vorwürfe größtenteils gestanden, sagte Mario Huber, Leiter der Abteilung Cybercrime des LKA. Ein Vierzigjähriger zum Beispiel soll sich beim Masturbieren gefilmt und die Aufnahmen an dreizehnjährige Mädchen geschickt haben. „Damit ist der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern erfüllt.“

Sowohl der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) als auch Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hoben den dringenden Handlungsbedarf hervor – wegen der „abscheulichen Taten“ und der Zunahme der Fälle. Allein beim ZKI wurde in diesem Jahr bislang schon in 1406 Verfahren ermittelt – im gesamten Jahr 2020 waren es dagegen 1122 Fälle.

Die Auswertung des sichergestellten Materials werde Monate in Anspruch nehmen, sagte ZKI-Leiter Goger. Es seien oft „Wanderpokal“-Ermittlungen: Eine Spur bei einem Verdächtigen führe zu weiteren Tatverdächtigen, oft über Landesgrenzen hinweg. Am Ende gelangten die Ermittler wieder zum Ausgangspunkt zurück. Der Kampf gegen Kinderpornographie wird nach den Worten der Minister und Strafverfolger durch einen „blinden Fleck“ wesentlich erschwert: die fehlende Verkehrsdatenspeicherung. Damit ist die befristete Speicherung von IP-Adressen gemeint, die bei Ermittlungen auffallen und auf einen Tatverdächtigen verweisen – wenn denn die IP-Adresse beim Netzanbieter noch gespeichert ist. In Deutschland ist die Verkehrsdatenspeicherung jedoch bis auf Weiteres ausgesetzt.

Sie würden immer gefragt, sagt Thomas Goger, wie Ermittler mit den furchtbaren Gewalttaten gegen Kinder klar kämen, die sie auf den Bildern tagein, tagaus auswerten müssten. „Wir können damit umgehen, weil wir Opfer retten wollen. Viel belastender ist es zu wissen, dass wir viele Taten nicht aufklären können, da das Instrument der Verkehrsdatenspeicherung in Deutschland nicht zur Verfügung steht.“

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