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#Doping-Arzt zu knapp fünf Jahren Haft verurteilt

Doping-Arzt zu knapp fünf Jahren Haft verurteilt

Der Erfurter Arzt Mark S. ist wegen jahrelangen Blutdopings zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Zusätzlich bekam er ein Berufsverbot von drei Jahren auferlegt. Das verkündete das Landgericht München II am Freitag. Neben dem Mediziner wurden auch dessen vier Helfer in dem ersten großen Strafprozess in Deutschland seit Einführung des Anti-Doping-Gesetzes 2015 schuldig gesprochen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Mark S. mehrere Winter- und Radsportler über Jahre mit Blutdoping behandelte. Zudem verabreichte er einer österreichischen Mountainbikerin in einem Fall ein Präparat, das nicht für den Gebrauch an Menschen zugelassen war. Der 42-Jährige wurde deshalb von der Strafkammer unter dem Vorsitz von Richterin Marion Tischler auch wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Urteil gegen Helfer

Als wichtigster Helfer des Mediziners erhielt der Handwerker Dirk Q. eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Die Krankenschwester Diana S. wurde zu einem Jahr und vier Monate auf Bewährung verurteilt. Der Notfallsanitäter Sven M. und Ansgard S. erhielten Geldstrafen. Gegen die Urteile sind Rechtsmittel möglich, sie sind noch nicht rechtskräftig.

Das Netzwerk war Anfang 2019 aufgeflogen. Bei Razzien in Erfurt und während der Nordischen Ski-WM in Seefeld wurden im Rahmen der „Operation Aderlass“ vier der fünf Angeklagten verhaftet. In dem Prozess legten alle fünf – teils umfassende – Geständnisse ab.

Abschreckendes Signal

Deutsche Sportfunktionäre und Anti-Doping-Kämpfer hoffen, dass von dem Verfahren ein abschreckendes Signal an Betrüger ausgeht. DOSB-Präsident Alfons Hörmann prognostizierte zuletzt, dass der Prozess und das Urteil „Auswirkungen auf den gesamten Weltsport“ haben werde.

Juristisch erst möglich wurde das Verfahren durch die Einführung des Anti-Doping-Gesetzes am 10. Dezember 2015. „Dieses Gesetz hat seine Feuertaufe bestanden“, sagte Sportrechts-Experte Michael Lehner dem SID, „das Urteil ist ein guter Schritt im Anti-Doping-Kampf.“ Das Strafmaß sei „hart“, so Lehner weiter, „aber genau richtig. Damit wurde ein Zeichen gesetzt.“

Auch Hörmann freute sich über Umsetzung des Gesetzes, es sei nach fünf Jahren „nun erstmals die praktische Bestätigung dafür, dass dieses nicht nur bei den Ermittlungen der Täter wertvoll, sondern auch bei deren Verurteilung angemessen umgesetzt wird.“

Die nächsten wichtigen Schritte

„Kurzum“, so folgerte Hörmann: „Der heutige Tag wird als sehr positiver in die Sportgeschichte eingehen und diese künftig an manchen Stellen prägen! Die nächsten konsequenten und notwendigen Schritte stellen jetzt die rasche Einführung der Kronzeugenregelung und die Einrichtung weiterer Schwerpunktstaatsanwaltschaften dar.“

Auf die große Bedeutung einer Kronzeugenregelung wies auch Michael Lehner hin. „Mark S. hat eine harte Strafe in Kauf genommen. Ich frage mich, warum hat er das getan?“, sagte der Jurist, „mit einer Kronzeugenregelung könnte Bereitschaft honoriert werden, die Hintergründe aufzuklären. Das ist jetzt nicht geschehen. Mehr Aufklärung durch den Angeklagten hätte ich mir gewünscht.“

Einige involvierte Athleten wurden in ihren Heimatländern separat angeklagt und verurteilt; zumeist sprangen dabei Bewährungsstrafen heraus. In dieser Woche erhielt der österreichische Radprofi Stefan Denifl als Folge der Zusammenarbeit mit Mark S. eine Haftstrafe. Deutsche Sportler waren nicht Teil der Anklage in München.

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