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Porsche muss Bußgeld zahlen

Der Sportwagenbauer Porsche muss wegen fehlerhafter Steuererklärungen 40 Millionen Euro Geldbuße zahlen. Im Prinzip geht es um Steuerhinterziehung in Höhe von 30,1 Millionen Euro, denn so hoch beziffert die Staatsanwaltschaft Stuttgart den „Abschöpfungsanteil“ an dem Gesamtbußgeld, der „die wirtschaftlichen Vorteile der Porsche AG aus dem pflichtwidrigen Verhalten“ abschöpft. Es habe fehlerhafte und unvollständige Buchungen im Zusammenhang mit steuerrelevanten Sachverhalten gegeben, durch die „Steuerverkürzungen zumindest erleichtert“ worden seien. Mit der Steuerersparnis habe sich das Unternehmen bereichert.

Diese „fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht“ stellte die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit den Steuer-Erklärungen für die Jahre 2009 bis 2016 fest und begründet damit den „Ahndungsteil“ des Bußgelds in Höhe von 9,9 Millionen Euro. Der Bußgeld-Bescheid vom 6. Juli ist rechtskräftig, weil Porsche auf Rechtsmittel verzichtet habe. Die Zahlung werde an das Land Baden-Württemberg erfolgen.

Die Porsche-Vorstände gehen ohne strafrechtliche Konsequenzen aus dem Verfahren hinaus. Die Verfahren gegen sechs aktuelle und ehemalige Vorstandsmitglieder wegen des Verdachts der Verletzung der Aufsichtspflicht seien eingestellt worden. Eine individuelle Verantwortlichkeit habe nicht festgestellt werden können, auch wenn man konkrete Zuwiderhandlungen auf der Arbeitsebene der Porsche AG erkannt habe, heißt es bei der Staatsanwaltschaft.

Razzia im Mai 2019

Öffentlich geworden waren die Steuerermittlungen durch eine Großrazzia. Im Mai 2019 durchsuchten rund 180 Ermittler mehrere Standorte von Porsche, Behörden, eine Steuerkanzlei und Privaträume, nachdem der Verdacht aufgekommen war, dass ein ranghoher Beamter während einer laufenden Steuerprüfung Informationen an Porsche weitergegeben haben soll.

Im Zuge des Verfahrens geriet auch der langjährige Betriebsratschef Uwe Hück ins Blickfeld, der drei Monate vor der Großrazzia sehr plötzlich und ohne nachvollziehbare Erklärung bei Porsche verabschiedet worden war. Wegen unverhältnismäßig hoher Vergütungen wurde ihm selbst zwar nichts angelastet, aber andere Porsche-Mitarbeiter (auch Führungskräfte) standen unter Untreue-Verdacht. Die Vorwürfe reichen aber für eine Anklageerhebung nicht aus, wie die Staatsanwaltschaft schreibt: „Das Verfahren wurde insoweit nach umfangreichen Ermittlungen eingestellt.“

Dem einst sowohl von Kollegen wie auch vom Management gefeierten Betriebsratschef Uwe Hück hatte man zudem vorgeworfen, dass er über Jahre hin die Grenzen zwischen privaten und geschäftlichen Notwendigkeiten nicht sauber zog, und dass dies auch allgemein bekannt gewesen sei, auch im Top-Management. Die betreffenden vier Vorstandsmitglieder (aktive und ehemalige) treffe in dieser Sache eine so geringe Schuld, dass man dieses Verfahren sanktionslos eingestellt habe. Auch Hück selbst kommt glimpflich davon.

Er muss zwar einen „mittleren sechsstelligen Betrag“ an verschiedene gemeinnützige Einrichtungen bezahlen. Doch, so heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren sei mit Zustimmung des Gerichts gegen diese Geldauflage vorläufig eingestellt worden. Nach den bisherigen Ermittlungen sei ein Tatnachweis nicht zu führen, heißt es zur Begründung in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft – und die Auflage sei „geeignet, ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen.“ Hück selbst hatte im Zuge des Steuerverfahrens, das schon 2017 eingeleitet wurde, einmal öffentlich gemacht, dass er Steuern nachgezahlt habe.

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