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#Vodafone speist CGTN wieder ein

Vodafone speist CGTN wieder ein

CGTN Livestream-Screenshot
Screenshot Auerbach Verlag

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Bald zurück im Kabelnetz: Vodafone wird nach wochenlanger Pause den staatlichen chinesischen Auslandsender CGTN in Deutschland bald wieder ausstrahlen.

Ein Unternehmenssprecher teilte am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass man den Sender „voraussichtlich schon innerhalb der nächsten Tage“ wieder einspeisen werde.

Mitte Februar war bekanntgeworden, dass Vodafone wegen ungeklärter Rechtslage pausiert hat (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Der Kabelnetzbetreiber strahlt CGTN normalerweise in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg aus. Die Pause war dadurch ausgelöst worden, dass in Großbritannien Anfang Februar CGTN die Sendelizenz entzogen worden war. Die britische Medienaufsichtsbehörde Ofcom hatte das Verbot von CGTN mit mangelnder Unabhängigkeit begründet. Im Gegenzug hatte China dann die Ausstrahlung des britischen Auslandssenders BBC World News gestoppt.

CGTN hatte Sendelizenz in Großbritannien verloren

CGTN hatte sich auch wegen des Lizenz-Problems in Großbritannien an die staatliche Rundfunkaufsicht CSA in Frankreich gewandt, wie aus einer CSA-Mitteilung hervorgeht. Vodafone war mit den Landesmedienanstalten in Deutschland im Austausch. Dort prüfte man, welche Auswirkungen der Lizenz-Entzug in Großbritannien auf Deutschland haben könnte. Vodafone erhielt am Donnerstag nach eigenen Angaben dann die Rückmeldung, dass man den Sender wieder einspeisen dürfe.

Auf dpa-Anfrage teilten die Landesmedienanstalten mit: Das französische Recht sehe keine vorherige Genehmigung für die Ausstrahlung von außereuropäischen Kanälen vor, so dass diese Kanäle weiterverbreitet werden können, sofern die geltenden französischen Gesetze eingehalten werden. Dem CSA obliege hierüber die Aufsicht, hieß es weiter. CGTN kann laut Landesmedienanstalten damit auch in Deutschland in Kabelanlagen eingespeist und weiterverbreitet werden, weil es als „europäisches“ Programm im Sinne des Medienstaatsvertrags gelte.

Zugleich muss den Angaben zufolge aber sichergestellt werden, dass nicht die Rechtshoheit eines anderen europäischen Mitgliedsstaates umgangen wird.

Bildquelle:

Von

dpa / Redaktion digitalfernsehen.de

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