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#Prozess um Kohls Tonbänder: Kohl-Richter verliert

Dass ein einstmals erfolgreiches Buch neu aufgelegt wird, ist selten eine Meldungszeile wert. Doch „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“, ein von Helmut Kohls geschasstem Memoiren-Ghostwriter Heribert Schwan gemeinsam mit dem zwischenzeitlich verstorbenen Ko-Autor Tilman Jens verfasstes Werk, lohnt der näheren Betrachtung. Um das seinerzeit mit sehr heißer Nadel aus zumeist deftigen und unterhaltsamen Werturteilen des früheren Bundeskanzlers über Parteifreunde, politische Gegner oder Manager gestrickte Werk dreht sich seit 2014 ein über alle Instanzen geführter und längst auch zum Bundesverfassungsgericht getragener Streit, der zuletzt Züge einer Fehde annahm. In ihm ging es stets um die ganz großen Fragen des Lebens: Vertrauen, Verrat, Rache, Genugtuung, Persönlichkeitsrechte, Familienstreit, Erbangelegenheiten, Presse- und Meinungsfreiheit und selbstverständlich auch um sehr viel Geld.

Ein Kassenschlager wie 2014 werden die „Kohl-Protokolle“ bestimmt nicht noch einmal werden. Doch dem Heyne-Verlag dürfte es mit der für Anfang kommenden Jahres angekündigten Wiederveröffentlichung der Print- und E-Book-Ausgabe ohnehin eher darum gehen, demonstrativ zu dokumentieren, dass er sich weitgehend gegen Kohls Witwe Maike Kohl-Richter durchgesetzt hat. Eine dem kurios-komplexen Charakter des Falls angemessene skurrile Wendung gibt es aber auch diesmal: Die Neuauflage muss nach derzeitigem Verfahrensstand ein Werk ohne Autoren sein. Denn während das Oberlandesgericht Köln im Sommer auf Rücküberweisung des Bundesgerichtshofs entschieden hat, dass der Heyne-Verlag eine große Zahl der im Buch enthaltenden Kohl-Zitate im vollständigen Wortlaut oder mit vergleichsweise geringen Veränderungen doch verbreiten darf, ist das dem Autor Heribert Schwan nach wie vor untersagt.

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