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#„Querdenker“ klagen gegen Demo-Verbot in Frankfurt

„Querdenker“ klagen gegen Demo-Verbot in Frankfurt

Die Veranstalter der für Samstag in Frankfurt geplanten „Querdenker“-Demonstration legen ihren Angaben zufolge Einspruch gegen das von der Stadt verhängte Verbot ein. Der Eilantrag solle noch im Laufe des Tages eingereicht werden, hieß es am Donnerstag. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist daher frühestens am Freitag zu erwarten. Wie berichtet, begründet das Ordnungsamt das Verbot der Kundgebungen und Umzüge, zu denen bis zu 40.000 Teilnehmer kommen sollten, mit dem Gesundheitsschutz. Angemeldet waren für Samstagnachmittag Kundgebungen an zwölf Orten in der Innenstadt und eine anschließende Demonstration auf einer Strecke von mehr als sechs Kilometern durch die Innenstadt.

Alexander Jürgs

Helmut Schwan

Helmut Schwan

Ressortleiter des Regionalteils der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Große Chancen, mit ihrem Einspruch erfolgreich zu sein, rechnen sich die „Querdenker“ offenbar selbst nicht aus. „Die Gerichte haben in letzter Zeit leider häufig gegen die Versammlungsfreiheit geurteilt“, sagt Malin Singh aus dem Organisationsteam des Frankfurter Ablegers der Initiative. Das Verbot der Demonstration bezeichnet sie als „rechtswidrig“. Trotzdem ist sie sich sicher, dass es „auch ohne große Bühnen“ zu Protesten in der Frankfurter Innenstadt kommen wird. Tatsächlich rufen die „Querdenker“ auf ihrem Telegram-Kanal weiterhin dazu auf, nach Frankfurt zu kommen, um, wie sie es ausdrücken, die Stadt „touristisch zu erkunden“. Dass damit gemeint ist, in kleinen Gruppen protestierend durch die Stadt zu ziehen, liegt auf der Hand.

Vorbild Bremen

Auch in Bremen, wo am vergangenen Wochenende mit Zustimmung des Bundesverfassungsgerichts eine Kundgebung der „Querdenker“ verboten worden war, kam es trotzdem zu kleineren, spontanen Aufmärschen – ähnlich soll es nun augenscheinlich auch in Frankfurt passieren. Aufgerufen wurde auf dem Telegram-Kanal außerdem dazu, möglichst viele neue Kundgebungen für Samstag anzumelden. Sogenannte spontane Versammlungen lässt das Gesetz zu, allerdings haben die Behörden die Möglichkeit, diese schnell aufzulösen, wenn erkennbar wird, dass damit lediglich ein vorheriges Verbot umgangen werden soll.

Die Polizei richtet sich mit einem starken Aufgebot sowohl darauf ein, dass, sollte das Verbot aufgehoben werden, zumindest einige Tausend am Samstag nach Frankfurt kommen werden. Auch will man gewappnet sein, wenn trotz eines bestätigten Verbots zumindest einige hundert „Querdenker“ versuchen werden, sich zu versammeln. Wie schon am 14. November in Frankfurt wollen auf der Gegenseite verschiedene Gruppierungen gegen „rechtes und antisemitisches Gedankengut“ protestieren. Das Bündnis „Solidarisch durch die Krise“ und die Initiative „Aufklärung statt Verschwörungstheorien“ hält trotz des Verbots der „Querdenker“-Demonstration an dem Plan fest.

Die Gesundheit der anderen

Dass die öffentliche Sicherheit in Gefahr sei, wenn die Gruppen aufeinander stoßen, nennt die Stadt als einen der Gründe, die Kundgebungen der „Querdenker“ zu verbieten. Sie verweist zudem darauf, dass die Initiativen die Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Infektionen ablehnten und die Folgen verharmlosten oder sogar bestritten. Wenn sich an diesem Adventssamstag die Demonstranten unter die zahlreichen Menschen in der Innenstadt mischten, sei dies angesichts der hohen Infektionszahlen in Frankfurt nicht zu vertreten.

Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU) sagte, wer offensiv die Meinung vertrete und das auch bei früheren Veranstaltungen gezeigt habe, dass er die Gesundheitsgefährdung anderer in Kauf nehme, könne nicht unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit fordern, dass die Behörden Verstöße gegen die Maskenpflicht und das Abstandsgebot tolerierten.

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