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#Raser von Sachsenhausen muss in die Psychiatrie

Raser von Sachsenhausen muss in die Psychiatrie

Im Prozess gegen einen 39 Jahre alten Mann, der im Februar zwei Männer tötete, als er mit seinem Fahrzeug mit mehr als 100 Kilometern pro Stunde in eine Straßenkreuzung im Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen raste, ist am Montagvormittag ein Urteil am Frankfurter Landgericht gesprochen worden: Thomas R., der Unfallfahrer, wird in einer Psychiatrie untergebracht. „Herr R. war kein Opfer des Unfalls, er war auch kein Opfer seiner Krankheit, er war ein Täter“, sagte der Richter, als er sein Urteil erläuterte.

Als der Unfall sich ereignete, war Thomas R. schuldunfähig, deswegen kam eine Gefängnisstrafe für ihn schon von Beginn des Prozesses an nicht in Frage. Der Mann litt, als es zum dem tödlichen Unfall auf der Kreuzung Mörfelder Landstraße und Oppenheimer Landstraße kam, an einer paranoiden Schizophrenie, an einer Psychose. Vor Gericht hatte er erklärt, dass er eine Stimme im Kopf gehört habe, dass er sich unter Druck gesetzt fühlte, als er an dem Samstagnachmittag Mitte Februar immer schneller durch Sachsenhausen fuhr.

Er dachte, so schilderte es der Mann vor Gericht, dass die Stimme einer Frau gehöre, die er im Sommer zuvor über die Online-Partnerbörse Tinder kennengelernt hatte. R. glaubte, dass die Stimme, die sich ihm gegenüber Maria Magdalena nannte, ihn aufgefordert habe, so schnell wie möglich zu ihr zu fahren, um gemeinsam mit ihm nach Norwegen auszuwandern. Ihn selbst, so erklärte es R., habe die Stimme Jesus genannt.

Thomas R. dachte, ihm laufe die Zeit davon

Von Darmstadt aus war der Mann zunächst über die Autobahn bis nach Frankfurt gefahren. Auf der Landstraße in Richtung Sachsenhausen beschleunigte er seine Fahrt dann immer mehr. Er habe geglaubt, dass ihm die Zeit weglaufen würde, um die Wohnung der Frau zu erreichen. Von der Kollision mit den beiden Männern habe er nichts mitbekommen, erklärte er vor Gericht.

Nach dem Zusammenprall rammte er auf der Mörfelder Landstraße mehrere Fahrzeuge, bevor sich sein Wagen, ein Peugeot 208, überschlug und auf dem Dach zum Liegen kam. R. kletterte aus dem Fahrzeug, wollte nach eigenen Angaben zu Fuß weiter zur Wohnung der Frau laufen. Doch Passanten hielten ihn auf und riefen die Polizei.

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Der Prozess vor dem Frankfurter Landgericht war für viele der Zeugen, die den Unfall erlebt hatten, sehr belastend. Teils unter Tränen berichteten sie davon, wie sie die Erinnerung an das Erlebte nicht mehr loslässt, wie der Unfall ihnen bis heute zusetzt.

Rechtlich stuft das Gericht das Tatverhalten von R. als Totschlag ein. Auch wenn er von Wahnvorstellungen getrieben war, sei er doch kontrolliert gefahren und habe seine Umgebung wahrgenommen. Seinem Ziel, die Frau zu erreichen, habe er alles andere untergeordnet. Dabei habe er auch in Kauf genommen, dass andere dabei zu Schaden kommen könnten.

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