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#RBB-Staatsvertrag: Verfassungsklage droht

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Die Rechnungshöfe von Berlin und Brandenburg warnen vor einem Eingriff in ihre Unabhängigkeit, wenn bestimmte Reformpläne als Konsequenz aus der RBB-Krise umgesetzt werden.

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Die Präsidenten beider Behörden, Karin Klingen aus Berlin und Christoph Weiser aus Brandenburg, drohen in einem Schreiben an die Senats- und die Staatskanzlei mit Verfassungsklage, weil der geplante jährliche Prüfturnus im Entwurf des Staatsvertrags beider Länder mit der Unabhängigkeit der Behörden nicht vereinbar sei.

Konkret wird moniert, dass die Rechnungsprüfer nicht mehr frei entscheiden können, wann sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kontrollieren können. Die Behördenchefs kritisieren in dem Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, auch die Vorgabe einer Prüfung der wirtschaftlichen Gesamtsituation. Zuvor hatten „Tagesspiegel“ und „Potsdamer Neueste Nachrichten“ (Samstag) darüber berichtet.

Brandenburgs Regierungssprecher Florian Engels sagte auf Anfrage: „Wir werden alle Stellungnahmen, so auch die der Rechnungshöfe, prüfen und auswerten, ob noch Anpassungsbedarf besteht.“ Mit Blick auf die laufende Anhörung könne inhaltlich darauf auch bezüglich anderer Stellungnahmen nicht weiter eingegangen werden.

Der öffentlich-rechtliche ARD-Sender RBB stürzte im Sommer 2022 in eine tiefe Krise. Im Zentrum der Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung stehen die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger und der zurückgetretene Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen die Vorwürfe zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. In der Krise kam auch Kritik an einem undurchsichtigen Boni-System für Führungskräfte auf.

Als Konsequenz aus der Krise prüft Brandenburgs Landesrechnungshof die Kontrollorgane Rundfunk- und Verwaltungsrat, der Berliner Rechnungshof die Vergütungen der Senderleitung. Die beiden Rechnungshofpräsidenten begrüßten im Brief, dass der Entwurf fast alle über 100 Empfehlungen aus ihrer gemeinsam abgestimmten Prüfung berücksichtige. Mitglieder der beiden Landesrechnungshöfe genießen richterliche Unabhängigkeit.

Als Konsequenz aus der Krise prüft Brandenburgs Landesrechnungshof die Kontrollorgane Rundfunk- und Verwaltungsrat, der Berliner Rechnungshof die Vergütungen der Senderleitung.

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Von

dpa / Redaktion digitalfernsehen.de

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