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#Rechtschreib-Rat spricht sich gegen Genderstern aus

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Rechtschreib-Rat spricht sich gegen Genderstern aus

In vielen Hochschulen gibt es Leitlinien für eine „geschlechtersensible Sprache“, die Hochschullehrer, Studenten sowie die Verwaltung möglichst befolgen sollen. Sie stammen in der Regel von den Frauenbeauftragten, nicht von staatlichen Stellen. Behörden wie in Berlin setzen sich über die amtlichen Regeln hinweg und benutzen Gender-Stern, Unterstrich oder andere Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen innerhalb von Wörtern. Die rot-rot-grüne Regierung in der Hauptstadt versah ihren Koalitionsvertrag durchgehend mit dem Genderstern. Sie hat den Rat für deutsche Rechtschreibung danach trotzdem um eine Empfehlung für den Umgang mit dem Genderstern gebeten. Noch hat das Gremium nicht abschließend darüber beraten.

Heike Schmoll

Politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.

Dabei hat der Rat für deutsche Rechtschreibung, das maßgebliche Gremium für die amtlichen Regeln der Orthographie, die Gender-Schreibweisen zuletzt im März wieder abgelehnt. „Für den Hochschulbereich erscheint fraglich, ob die Forderung einer ,gegenderten Schreibung‘ in systematischer Abweichung vom Amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung für schriftliche Leistungen der Studierenden“ und deren Bewertung durch die Wissenschaftsfreiheit gedeckt sei, stellte der Rat fest. Denn Hochschulen betrachteten gegenderte Schreibweisen inzwischen zum Teil als prüfungsrelevant.

Texte sollen „verständlich sein“

Um seine Ablehnung solcher Schreibweisen zu begründen, hat der Rat in seinem Beschluss vom März jene Kriterien wiederholt, denen Genderformen nach Auffassung von Sprachwissenschaftlern gar nicht genügen können. Texte sollten „verständlich und lesbar sein“, sie sollten „vorlesbar sein“, die Lesegeschwindigkeit nicht vermindern, „Rechtssicherheit und Eindeutigkeit gewährleisten“ und vor allem übertragbar sein auf alle deutschsprachigen Länder mit mehreren Amts- und Minderheitensprachen. Damit sind die Schweiz, Bozen-Südtirol und Ostbelgien gemeint, aber auch regionale Amts- und Minderheitssprachen in Österreich und Deutschland. Außerdem müsse die geschriebene Sprache nicht nur von Schülern, sondern auch von Erwachsenen mit geringer Literalität (funktionalen Analphabeten) sowie von Menschen mit Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache erlernt werden können. Diese Anforderungen sind kaum erfüllbar, so dass sie von einigen Mitgliedern als relativ sichere Bastion gegen den Genderstern gesehen werden. Andere indessen hoffen, dass der Rechtschreibrat bald umkippt.

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Der Rat war im Jahr 2004 von der Kultusministerkonferenz (KMK) und den zuständigen Stellen in den anderen deutschsprachigen Ländern als Nachfolger der sogenannten Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung gegründet worden. Er hat die Aufgabe, „die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthographischen Regelwerks im unerlässlichen Umfang weiterzuentwickeln“. Das Gründungsdokument der Rechtschreibreform, die Wiener Absichtserklärung aus dem Jahr 1996, bezog sich nur auf die Zwischenstaatliche Kommission. Nach deren Scheitern sollte der Rat für einen Neuanfang bürgen.

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