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#Rechtsextreme Polizeichats aus Frankfurt sind strafbar



Arbeiteten hier Rassisten? Das 1. Polizeirevier an der Zeil in Frankfurt

Bild: EPA

Das Landgericht Frankfurt hatte die Anklage gegen Beamte des 1. Reviers in Frankfurt nicht zugelassen, weil die Chatgruppen klein und exklusiv seien. Die Generalstaatsanwaltschaft widerspricht.

Im Verfahren um rassistische und antisemitische Chats von Polizeibeamten aus dem 1. Revier in Frankfurt, die bei den Ermittlungen gegen den „NSU 2.0“-Drohbriefschreiber zufällig entdeckt wurden, hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ihre Stellungnahme an das Oberlandesgericht abgegeben. Sie vertritt darin die Auffassung, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft Frankfurt entgegen dem Beschluss des Landgerichts Frankfurt zugelassen werden und das Hauptverfahren eröffnet werden muss. Wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte, sind nach Ansicht der Behörde bei 83 der 101 angeklagten Taten tatsächlich Inhalte im strafrechtlichen Sinn verbreitet worden.

Zu diesem Schluss ist die Generalstaatsanwaltschaft gekommen, nachdem mehrere Staatsanwälte der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus Hessen die Akten, die aus 40 Leitz-Ordnern mit rund 12.000 Seiten bestehen, ausgewertet haben. Nach „eingehender Prüfung“ vertrete man die Auffassung, dass die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss des Landgerichts „überwiegend (…) Aussicht auf Erfolg hat“.

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