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#Rechtsstreit zwischen Hipp und Yamo

Rechtsstreit zwischen Hipp und Yamo

Start-ups werden vor allem für ihre Fähigkeit zur Disruption geschätzt. Das bedeutet: Sie stellen infrage, ob die Art und Weise, wie Dinge bisher gemacht wurden, schon die beste ist – oder ob man es nicht noch besser machen könnte. Gesamtwirtschaftlich gilt das als wichtige Quelle von Innovation. Sobald es konkret wird, stellt sich aber schnell die Frage, wie weit Disruption rechtlich gehen darf – denn natürlich provoziert sie Abwehrreaktionen von etablierten Unternehmen.

Bastian Benrath

Das kann unangenehm werden, vor allem wenn das fragliche Produkt mit Emotionen beladen ist. Bei Babynahrung etwa sagt mehr als jeder dritte Verbraucher in Deutschland, er kaufe nur Marken, denen er vertraue. Entsprechend empfindlich sind Unternehmen, wenn dieses Vertrauen angegriffen wird.

Genau auf diesem Markt fordert ein Schweizer Start-up den Marktführer Hipp – „dafür stehe ich mit meinem Namen“ – heraus. Yamo heißt das Jungunternehmen, es wurde 2016 von drei jungen Männern in Luzern gegründet, hat inzwischen knapp 40 Mitarbeiter und nach eigenen Angaben 30.000 Kunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Nach dem Marktstart kam die Abmahnung

Yamo setzt auf Babykost, die, um sie haltbar zu machen, nicht mit Hitze pasteurisiert wird – wie es bislang meist üblich ist –, sondern stattdessen kalt gepresst. Yamos Breie findet man deshalb im Kühlregal und sie sind nur acht Wochen und nicht mehrere Monate lang haltbar. Dafür bleiben die Vitamine, Aroma- und Farbstoffe des verarbeiteten Obst und Gemüses besser erhalten, sagt Yamo: Man habe die erste frische Babynahrung in Europa entwickelt.

Im Sommer 2018 starteten die Schweizer mit ihren Produkten in Deutschland. Und im September 2018 kam die erste Abmahnung von Hipp – weil sich der Konzern von mehreren Werbeaussagen angegriffen fühlte, die Yamo auf Instagram verbreitet hatte.

„Uns kannte da noch kein Mensch“, sagt Luca Michas, 35, einer der drei Yamo-Gründer. „Die Abmahnung kam, bevor wir uns überhaupt in Deutschland entfalten konnten.“

Seitdem entspann sich ein Rechtsstreit, der über zweieinhalb Jahre bislang sechs Abmahnungen und zwei Klagen von Hipp gegen Yamo umfasst. Die Yamo-Gründer sehen dahinter eine Kampagne, mit der ein künftiger Konkurrent kaltgestellt werden soll. „Man kann schon auf den Gedanken kommen, dass man hier eine Entwicklung im Markt verhindern will“, sagt Michas.

Auf Anfrage der F.A.Z. verwahrt sich Hipp gegen diesen Vorwurf. Wenn Mitbewerber „unlautere Vergleiche und unzutreffende Behauptungen zu bewährten und sicheren Babynahrungsprodukten“ anstellten, sei es ein angemessenes Vorgehen, „das gerichtlich neutral bewerten zu lassen“.

Offener Brief für „mehr Fairplay“

Die drei Yamo-Gründer haben Hipp am Sonntag einen offenen Brief geschrieben, mit dem sie den Konzern „zu mehr Fairplay bewegen“ wollen, wie Michas sagt. „Wir stellen mit Yamo heute die Babynahrung her, die wohl in ein paar Jahren Standard wird“, heißt es darin selbstbewusst. Die Yamo-Gründer fragen die Hipp-Chefs, ob sie mit ihren Abmahnungen und Klagen „die übliche Großkonzerntaktik“ fahren: „Uns solange juristisch attackieren, bis uns das Geld ausgeht?“

Dafür jedenfalls fühlen sich die drei gerüstet: In einer Finanzierungsrunde im vergangenen Jahr habe Yamo etwas mehr als 10 Millionen Euro von Investoren erhalten, sagt Tobias Gunzenhauser, 33, im Gründer-Team für den Vertrieb zuständig. „Wir könnten das schon noch eine lange Weile machen.“ Der Hipp-Konzern, der seine Produkte in mehr als 40 Länder verkauft, macht einen Jahresumsatz von rund einer Milliarde Euro.

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