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#Richter bestätigen Impfpflicht für Soldaten

Richter bestätigen Impfpflicht für Soldaten

Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr unterliegen einer besonderen Impfpflicht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit einem am Montag veröffentlichten Beschluss bestätigt und damit den Fall eines Hauptfeldwebels entschieden, der sich geweigert hatte, eine Basisimpfung mitzumachen. Bald könnten die Grundsätze auch für die neuen Corona-Impfstoffe gelten.

Alexander Haneke

In dem zugrundeliegenden Verfahren hatte sich der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts mit einem Hauptfeldwebel beschäftigt, der die Teilnahme an der militärischen Basisimpfung verweigerte, einer für alle Soldaten vorgesehenen Impfung gegen klassische Krankheitserreger wie Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten. Die bisher verfügbaren Covid-19-Impfstoffe sind darin noch nicht erfasst, doch bereitet das Verteidigungsministerium nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur derzeit eine Entscheidung vor, „ob und wann die Impfung gegen SARS-CoV-2 in das Portfolio der duldungspflichtigen Impfungen für die Bundeswehr aufgenommen werden kann“.

Der Soldat war der Ansicht, sein Asthma und seine Neurodermitis gingen auf eine frühere Impfung zurück, weshalb er schwere Gesundheitsschäden befürchtete. Die behandelnden Truppenärzte hielten das für unbegründet. Daher befahl der Einheitsführer die Teilnahme an der Impfung und verhängte nach wiederholter Befehlsverweigerung acht Tage Disziplinarrest.

Nach Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens billigte auch das zuständige Truppendienstgericht die Disziplinarmaßnahme. Zu recht, wie die Leipziger Richter nun befanden. Denn aus dem Soldatengesetz ergebe sich ausdrücklich eine Pflicht zur Duldung von Impfungen als Teil der soldatischen Gesunderhaltungspflicht, die das Grundrecht auf körperliche Selbstbestimmung einschränke. Die Regelung beruhe auf der Erwägung, dass die Verbreitung übertragbarer Krankheiten die Einsatzbereitschaft militärischer Verbände erheblich schwächen könne.

„Soldaten müssen Gesundheitsgefahren von Berufs wegen hinnehmen“

Nicht zumutbar wäre eine Impfung demnach nur dann, wenn objektiv eine erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit des Soldaten vorliege. Auf die subjektive Einschätzung des betroffenen Soldaten komme es dafür aber nicht an. Sonst wäre aus Sicht der Richter die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr gefährdet, wenn die Frage der Zumutbarkeit von Befehlen, die mit gesundheitlichen Risiken verbundenen sind, ähnlich einer Gewissensentscheidung von der individuellen Risikoeinschätzung der Soldaten abhängig gemacht würde. Soldaten müssten von Berufs wegen bei der Erfüllung von Befehlen erhebliche Gesundheitsrisiken hinnehmen.

Allerdings machte das Bundesverwaltungsgericht noch eine Einschränkung. Auch die subjektive Gefahreneinschätzung des Soldaten könne bei der Bewertung eine Rolle spielen, zumindest, was die Zumessung der Strafe angeht. Im Fall des Hauptfeldwebels sei dem Rechnung getragen worden. Denn anders als bei wiederholten Befehlsverweigerung üblich, bekam er nur eine Arreststrafe und musste sich nicht einem mit schwerwiegenderen Folgen verbundenen gerichtlichen Disziplinarverfahren unterziehen.

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