Technologie

#Rückgaberecht bei Weihnachtsgeschenken: Auf diese Stolpersteine musst du achten

Rückgaberecht bei Weihnachtsgeschenken: Auf diese Stolpersteine musst du achten

Was tun, wenn dieselbe DVD zweimal unter dem Weihnachtsbaum lag oder die neue Smartwatch doch nicht zu überzeugen vermag? Viele Verbraucher sind überzeugt, dass sie das erworbene Produkt in solchen Fällen beim Händler umtauschen können. Zu Unrecht.

Amazon Paket im Briefkasten
Bildquelle: Amazon

Bei Weihnachtsgeschenke ist es einerseits immer der Gedanke, der zählt. Doch manchmal scheint die Geschenkemuse partout nicht erscheinen zu wollen und man begnügt sich mit einer Notlösung. Es ist keine große Überraschung, dass diese nicht immer gut ankommen. Sodass es manchmal mehr Sinn stiftet, wenn der Beschenkte das Geschenk austauscht, respektive zurückgibt und sich mit dem Geld selbst eine Kleinigkeit besorgt. Doch wie viel Zeit hat man, um von dem allseits bekannten Widerrufsrecht Gebrauch zu machen? Und ist es überhaupt ein Recht oder trügt der Schein? In diesem Ratgeber erfährst du alles, was du zum Rückgaberecht und Umtausch wissen musst.

Kein offizielles Rückgaberecht?

In Deutschland gibt es kein generelles Rückgabe- oder Umtauschrecht. Beim Einzelhändler vor Ort bist du daher auf dessen Kulanz und Kundenfreundlichkeit angewiesen. Anders dagegen im Online-Handel: Fast jedes im Internet gekaufte Produkt kann innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt werden.

Grundsätzlich gilt die Regel „Vertrag ist Vertrag“: Wenn der Kunde an der Kasse bezahlt und die Ware anschließend ausgehändigt wird, ist ein für beide Seiten bindender Vertrag zustande gekommen. Ein Rückgabe- oder Widerrufsrecht gibt es beim Kauf im Ladengeschäft grundsätzlich nicht. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich der mündige Verbraucher vorher gut überlegt, was er kaufen will. Doch das funktioniert eben nicht immer, und zum Glück ist vielen Einzelhändlern die Zufriedenheit ihrer Kunden wichtiger als die gesetzliche Regelung.

Händler räumen oft Widerrufsrecht ein

Viele Händler räumen daher ein zeitlich beschränktes Rückgaberecht ein, meist zwischen 14 und 28 Tagen – beispielsweise mit einem Hinweis auf dem Kassenzettel „Umtausch innerhalb von zwei Wochen möglich“. Ob der Händler den Umtausch gegen ein anderes Produkt oder gegen einen Gutschein ermöglicht oder sogar das Geld auszahlt, liegt dabei in seinem Ermessen.

Und noch ein weitverbreiteter Irrtum: Die Vorlage von Kassenbon oder Rechnung ist nicht zwingend erforderlich. Auch die Kreditkartenabrechnung oder ein Kontoauszug, der die EC-Kartenzahlung belegt, können als Nachweis dienen – meist allerdings nur dann, wenn das Produkt einen Mangel aufweist. Und bei aller Kulanz gibt es viele Produkte, die auf keinen Fall zurückgegeben werden können. Dazu zählen entsiegelte CDs oder DVDs, benutzte Kosmetika und personalisierte Gegenstände wie ein individuell bedrucktes T-Shirt oder eine Tasse mit Foto. Und meist gilt auch bei reduzierter Ware „vom Umtausch ausgeschlossen“.

Tipp: Wer auf Nummer sicher gehen will, um beispielsweise ein Geschenk für den Freund problemlos umtauschen zu können, kann vorab ein Rückgaberecht ausdrücklich vereinbaren und damit von der gesetzlichen Grundregel abweichen. Lass auf dem Kassenbon notieren: „Rückgabe gegen Geld binnen 14 Tagen möglich.“ Dann ist der Händler an diese Zusage gebunden. Das Wort „Umtausch“ solltest du vermeiden. Denn sonst könnte der Händler später erklären, es sei nur Umtausch gegen einen anderen Artikel oder gegen einen Gutschein gemeint.

Rückgaberecht beim Online-Shopping

Ganz anders ist die Regelung bei Käufen im Internet: Der Verbraucher hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen jeden geschlossenen Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen und das Produkt zurückzusenden. Dabei beginnt die Frist, sobald die Ware eintrifft und Wochenenden und Feiertage zählen mit. Die Frist beträgt also zwei Kalenderwochen, nicht 14 Werktage.

Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen
Widerrufsrecht

Der Grund für dieses Widerrufsrecht ist einfach. Anders als im Einzelhandel hast du beim Online-Kauf nicht die Gelegenheit, die Ware vorher anzuschauen oder anzuprobieren. Und auch bei noch so genauer Beschreibung des Händlers kann das Kleid nicht passen oder die Schuhe sind vielleicht eine halbe Nummer zu klein. Allerdings kann der Kunde nicht alle Waren per Widerruf einfach zurückgeben. Ausgeschlossen sind beispielsweise Maßanfertigungen bei Kleidung und Möbel, verderbliche Ware und Hygieneartikel – es sei denn, sie weisen einen Mangel auf.

  • Die besten Deals im Netz: Hier gibt es die Schnäppchen

Das Gesetz sieht vor, dass der Kunde bei Online-Käufen den Widerruf schriftlich erklären muss. Dafür reicht ein vorformulierter Rücksendeschein des Händlers. Viele große Online-Händler machen die Rückgabe so leicht wie möglich. Retourenschein ausfüllen, Ware wieder verpacken und dann ab zum zuständigen Paketdienstleister. Wenn der Händler kulanterweise einen Retourenaufkleber beigelegt hat, ist die Rücksendung für den Kunden sogar kostenlos. Allerdings ist das eine freiwillige Leistung, denn seit Juni 2014 dürfen Betreiber von Online-Shops nach EU-Recht die Kosten für Rücksendungen komplett an die Kunden weitergeben.

Wichtig:

  • Privatpersonen sind nicht zur Gewährung eines Rückgaberechts verpflichtet. Dies gilt auch bei Verkäufen im Internet. Wer also beispielsweise auf eBay-Kleinanzeigen bei einer Privatperson kauft, hat in der Regel kein Recht auf eine Rückgabe.
  • Selbst wenn man die Ware beschädigt, bleibt der Anspruch auf das gesetzliche Widerrufsrecht bestehen. Allerdings kann der Händler in diesem Fall verlangen, dass der Verbraucher für den Wertverlust aufkommt.

Die Garantie und die Gewährleistung sind eng mit dem Widerrufsrecht verwandt, bringen allerdings ihre eigenen Regelungen und Besonderheiten mit sich. Welche das sind, verraten wir in einem separaten Ratgeber.

Bildquellen

  • Widerrufsrecht: BMJV
  • Amazon Paket: Amazon

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Technologie kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Überprüfen Sie auch
Schließen
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!