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#Rückgabe von NS-Raubkunst: Zeit für eine gesetzliche Regelung der Restitution

Noch immer gibt es keine Rechtssicherheit für den Umgang mit Kunstwerken, die den Eigentümern während der NS-Diktatur geraubt wurden. Das darf nicht so bleiben. Ein Gastbeitrag.

Am 8. Mai 2025 jährt sich das Ende der NS-Herrschaft zum 80. Mal. Es war das Ende einer Schreckensherrschaft, die unfassbares menschliches Leid über die Welt brachte. Zeitzeugen werden weniger, und Erinnerung verblasst, aber das „Nie wieder“ ist wichtiger denn je. Unrecht kann nicht ungeschehen gemacht werden, aber neues Unrecht kann verhindert werden. Das gilt gerade beim NS-verfolgungsbedingten Entzug von Kulturgütern. Restitution ist nach wie vor die große Aufgabe unserer Zeit. Umso beschämender mutet es an, dass Restitution im überregulierten Deutschland noch immer nicht rechtssicher und verbindlich geregelt ist.

Deutschland hat im Zuge der sogenannten Washingtoner Erklärung vor etwas über 20 Jahren die „Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“, kurz: „Beratende Kommission“, eingerichtet, und zwar auf Grundlage einer bloßen Absprache zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden. Sie kann bei Meinungsverschiedenheiten über die Rückgabe von NS-Raubkunst in öffentlichen Einrichtungen angerufen werden, als Mediationsinstanz mit Einverständnis beider Seiten. Die Kommission entscheidet nicht, sondern empfiehlt unverbindlich. Sie ist nur eine „Beratende“ Kommission. Das ist zu wenig für eine verantwortungsvolle Umsetzung der Washingtoner Prinzipien.

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