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#Rücknahme des Heizungsgesetzes? Darum wird das keine Realität

Nachdem Zusammenbruch der Ampel-Koalition positionieren sich zahlreiche Parteien neu, was das umstrittene Heizungsgesetz betrifft. Einige gehen sogar so weit, dessen Rücknahme anzukündigen. Ein Wahlversprechen, das jedoch keineswegs erfüllt werden kann.

Rücknahme des Heizungsgesetz - Darum wird das keine Realität
Rücknahme des Heizungsgesetz – Darum wird das keine RealitätBildquelle: Shutterstock/Alena Matrosova

Seit die Neuwahlen für Februar beschlossene Sachen sind, gibt es zahlreiche Diskussionen über die neue Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das weitläufig als „Heizungsgesetz“ bekannt ist. Die jüngste Forderung der Union, das Heizungsgesetz „zurückzunehmen“, sorgt dabei jedoch nicht nur in der Heizungsbranche für Aufruhr. Es ist ein hohles Wahlversprechen, das nie eintreten kann. Zumal die CDU zu keinem Zeitpunkt klarstellt, was genau sie an dieser Gesetzesgrundlage nach einem Wahlsieg ändern will.

Rücknahme des Heizungsgesetzes? Darum bleibt das GEG bestehen

Eine Abschaffung oder Rücknahme des Heizungsgesetzes sind leere Wahlversprechen, mit denen sich zurzeit überraschend viele Parteien brüsten. Die Stimmung der Bevölkerung ist angeheizt, das Thema kontrovers genug, dass man sich dadurch einen Zuwachs an Stimmen erhofft. Dabei bleibt fraglich, ob die Parteien darauf pokern, dass ihre Wählerschaft die Fakten nicht besser kennt oder die Politiker selbst nicht begreifen, was tatsächlich umsetzbar wäre. Denn ein Verschwinden des Gebäudeenergiegesetzes wird es in Deutschland nicht geben. Völlig egal, welche Parteien im kommenden Februar die Neuwahlen für sich entscheiden.

Denn das GEG ist keineswegs ein Gesetz, das rein auf nationaler Ebene betrachtet werden kann. Vielmehr sind dabei zahlreiche Richtlinien umgesetzt, die europaweit bereits festgelegt worden sind und von allen Mitgliedsstaaten in eigene Gesetzgebungen übernommen werden mussten. Da so viele der Vorgaben auf europäischen Richtlinien beruhen, kann eine zukünftige Regierung diese auch nicht umwerfen oder ohne weiteres „zurücknehmen“. Als Beispiel sei nur das Verbot für Öl- und Gasheizungen zu betrachten. Es spielt keine Rolle, ob eine Partei damit wirbt, die Gesetzesgrundlage ändern zu wollen. Europaweit wurde bereits festgelegt, dass das Aus für Öl- und Gasheizungen ab 2040 gelten soll.

Das Heizungsgesetz sah tatsächlich in Deutschland erst ein Verbot ab 2045 vor. Allein, da die Vorgabe der EU hier bereits fünf Jahre früher greift, kann diese Auflage nicht nur nicht zurückgenommen werden. Stattdessen wird die zukünftige Regierung die strengeren Richtlinien beachten müssen. Denn die Europäische Kommission hat am 15. Dezember 2021 ihre Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance Building Directive, EPBD) vorgelegt. Besagte EPBD trat am 28. Mai 2024 in Kraft und muss innerhalb von 2 Jahren in den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Spätestens also bis 2026 in Deutschland.

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  • waermepumpen -oel-und-gasheizungen-das-heizchaos-ist-perfekt: alpha innotec
  • ruecknahme-des-heizungsgesetz-darum-wird-das-keine-realitaet: Shutterstock/Alena Matrosova

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