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#Einzelhandel darf im Saarland öffnen

Einzelhandel darf im Saarland öffnen

Im Saarland dürfen alle Geschäfte unabhängig von der Größe und der Branche öffnen, solange sie die Hygienevorschriften einhalten und nur eine Person auf 15 Quadratmeter lassen. Grund dafür ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Saarlouis, das die darüber hinausgehenden Beschränkungen für Geschäfte gekippt hat. Die saarländische Regierung teilte daraufhin mit, gegen die Entscheidung keine Rechtsmittel einzulegen, allerdings ist der Beschluss ohnehin nicht anfechtbar. Jetzt soll eine „breit angelegte“ Bürgertestung für einen besseren Schutz der Beschäftigten im Einzelhandel sorgen.

Corinna Budras

Das Saarland ist damit nach Rheinland-Pfalz das zweite Bundesland, das landesweit eine weitgehende Öffnung erlaubt. In dem Verfahren ging es um die Klage eines Computergeschäfts, das sich dagegen wehrte, nur Kunden nach vorheriger Terminvereinbarung hereinzulassen. Außerdem empfand es die Betreiberin als unfair, dass sie Zutritt nur für maximal zwei Personen aus einem Haushalt auf 40 Quadratmetern erlauben dürfe, während Buchhandlungen und Blumengeschäfte nur 15 Quadratmeter je Person vorsehen müssten.

Es gebe keine Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung gegenüber vielen privilegierten Einzelhandelsgeschäften, die nicht immer zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung unbedingt erforderlich seien, rügte das Gericht. Außerdem verletze die Regelung die Berufsausübungsfreiheit und die Eigentumsgarantie, da durch die großen wirtschaftlichen Schäden auf Dauer die Existenz bedroht sei.

Bezug auf Gesundheitssystem

Das Gericht nahm in seiner Entscheidung auch ausdrücklich Bezug auf die Auslastung der Krankenhäuser, da es zentrales Ziel der Corona-Regelungen sei, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Die Belastungsgrenze sei derzeit nicht erreicht. Außerdem stufe das Robert-Koch-Institut das Risiko von Infektionen im Einzelhandel als niedrig ein. Derzeit infizierten sich die Menschen vor allem im privaten und beruflichen Umfeld und in Alten- und Pflegeheimen.

Die Entscheidung stieß auch auf positive Resonanz bei der Elektronikkette Media-Markt, die ebenfalls gegen die Regelungen vorgegangen war. Über diese Klage haben die Richter noch nicht entschieden, aber man hoffe nun auf einen positiven Ausgang, betonte eine Sprecherin. Allerdings warte das Unternehmen darauf, dass die Corona-Verordnung an den Richterspruch angepasst werde.

Klagewelle zeichnet sich ab

Davon abgesehen ist die Lage des Einzelhandels nach Monaten des Lockdowns weiterhin angespannt. Der Handelsverband Deutschland (HDE) rechnet damit, dass viele Einzelhändler gegen die staatliche Umsatzerstattung für die Schließung von Dezember an klagen werden. Ein Gutachten zeige, dass die Erfolgsaussichten sehr hoch seien.

Danach gebe es eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Handel und Gastronomie, denn Gastronomen könnten sich über die Dezemberhilfe bis zu 75 Prozent ihres entgangenen Umsatzes ausgleichen lassen. Der Handel dagegen werde auf die Überbrückungshilfe III verwiesen, mit der Fixkosten teilweise kompensiert werden. Dies sei deutlich weniger Geld als die Dezemberhilfe.

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