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#Rückschlag für Wissing und E-Fuels

Rückschlag für Bundesverkehrsminister Volker Wissing: Die Europäische Kommission will die Zulassung von mit E-Fuels betankten Neuwagen mit Verbrennungsmotor nach 2035 an strikte Bedingungen knüpfen. Das geht aus einem internen Gesetzesentwurf für die Genehmigung eines neuen Fahrzeugtyps für solche Fahrzeuge hervor, den die Europäische Kommission im Oktober offiziell vorstellen will. Der Entwurf liegt der F.A.Z. vor. Er sieht vor, dass diese Autos nur mit vollständig klimaneutralen E-Fuels betankt werden dürfen. Es geht also nicht nur darum, dass die E-Fuels nur genauso viel CO2 freisetzen, wie vorher bei ihrer Herstellung der Luft entzogen wird. Es muss zudem auch die gesamte Lieferketten von der Herstellung des E-Fuels über den Transport bis zum Verbrauch CO2-neutral sein.

Zudem müssen die Hersteller sicherstellen, dass die Autos nicht mit anderen Kraftstoffen gestartet werden können. Die Zusage, die Zulassung von nachweislich mit klimaneutralen E-Fuels betankten Autos mit Verbrennungsmotor zu ermöglichen, war ein Zugeständnis der EU-Kommission im Streit um das Aus für den Verbrennungsmotor. Wissing hatte im Frühjahr die Verabschiedung der CO2-Grenzwerte für Neuwagen wochenlang blockiert, um das darin vorgesehene faktische Verbrenner-Aus im Jahr 2035 zu verhindern. Genau genommen sieht das Gesetz vor, dass von 2035 nur noch Neuwagen zugelassen werden dürfen, die am Auspuff kein CO2 ausstoßen. Das kann ein Verbrennungsmotor auch dann nicht erfüllen, wenn er mit klimaneutral hergestellten synthetischen Kraftstoffen betankt wird, weil bei deren Verbrennung immer CO2 ausgestoßen wird.

„Damit bleibt es beim Verbot des Verbrennungsmotors im Jahr 2035“

Wissing hatte erst eingelenkt, als Brüssel versprochen hatte, die Zulassung von Verbrennungsmotoren auf anderem Wege zu organisieren. Der nun ausgearbeitete Gesetzesvorschlag für die Schaffung eines neuen Fahrzeugtyps ist der erste Schritt dazu. Die EU-Kommission hatte ursprünglich zugesagt, den Vorschlag vor der Sommerpause vorzulegen. Auch wegen unterschiedlicher Vorstellungen innerhalb der Kommission zwischen dem für die Typenzulassung zuständigen EU-Industriekommissar Thierry Breton und dem inzwischen aus der EU-Kommission ausgeschiedenen Vizepräsidenten Frans Timmermans hatte sich das aber verzögert (siehe F.A.Z. vom 2. September). Dabei ging es nicht zuletzt um die Frage, wie die „Klimaneutralität“ definiert werden soll.

Offenbar hat sich nun eine besonders strikte Auffassung durchgesetzt, die sich nicht allein auf die Nutzungsphase des Autos bezieht, sondern eben die gesamte Wertschöpfungskette. Technisch sei das unmöglich zu leisten, heißt es dazu vonseiten des Lobbyverbands „E-Fuels Alliance“. Es handele sich dabei schließlich um Emissionen, die die E-Fuel-Hersteller selbst nicht kontrollieren könnten. Es sei darüber hinaus absurd, weil die Zulassung von E-Fahrzeugen nicht an dieselben strikten Bedingungen geknüpft sei. Sie dürften auch in den Verkehr gebracht werden, wenn ihre Batterien nicht zu 100 Prozent klimaneutral seien. Genauso dürfe der Motor auch gestartet werden, wenn der eingesetzte Strom nicht zu 100 Prozent grün sei.

„Solange der Transport und die Verteilung nicht ebenfalls mittels erneuerbarer Energien gesichert sind, kann keine vollständige Emissionsreduktion erreicht werden“, teilte der Verband mit. „Damit bleibt es beim Verbot des Verbrennungsmotors im Jahr 2035.“

Bei dem Vorschlag handelt es nicht um ein klassisches EU-Gesetz. Zuständig ist ein mit nationalen Experten besetzter „technischer Ausschuss“, der Anfang Oktober wieder zusammenkommt. Die Hürden dafür, den Kommissionsvorschlag zu stoppen, sind hier hoch.

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